Arztbesuch und medizinische Versorgung

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise rund um die Themen "Arztbesuch und medizinische Versorgung in Deutschland".

Wenn Sie in Deutschland einen Arzt benötigen, können Sie selbst entscheiden zu welcher Arztpraxis Sie gehen möchten. Normalerweise hat man einen festen „Hausarzt“ bzw. eine feste „Hausärztin“, also eine*n Allgemeinmediziner*in, zu dem/der man im Krankheitsfall geht. Wenn nötig, werden Sie dann an spezialisierte Facharztpraxen überwiesen.

In einigen fachärztlichen Praxen können Sie auch problemlos ohne Überweisung einen Termin machen, zum Beispiel in der Gynäkologie, in der Augenheilkunde, in der Kinder- und Jugendmedizin und in der Zahnheilkunde.

Sie können zum Beispiel die „Gelben Seiten“ oder ein Telefonbuch nutzen, um Ärzte und Ärztinnen in Paderborn zu finden.

Eine Übersicht über Arztpraxen in Paderborn finden Sie außerdem hier.

Es gibt darüber hinaus verschiedene Webseiten, die Ihnen gezielter bei der Arztsuche helfen:

  • Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe können Sie zum Beispiel Arztpraxen in Paderborn und Umgebung suchen und zum Beispiel als Suchkriterium das Sprechen einer bestimmten Sprache eingeben.
  • Auch auf dem u.a. von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichen Internetportal www.weisse-liste.de können Sie passende Arztpraxen und Krankenhäuser finden. Außerdem bietet das Portal Informationen zur Vorbereitung eines Arztbesuches sowie einen Übersetzungsdienst für fachärztliche Bezeichnungen und Befunde.

Haben Sie eine Ärztin oder einen Arzt gefunden, rufen Sie am besten in der Arztpraxis an und vereinbaren einen Termin.

Bei einigen fachärztlichen Praxen kann es einige Zeit dauern, bis Sie einen Termin erhalten. Manchmal lohnt es sich, bei verschiedenen Arztpraxen anzurufen oder zwischendurch einmal nachzufragen, ob ein Termin abgesagt wurde, den Sie nun nutzen können. Wenn Sie dringend einen Termin in einer Facharztpraxis benötigen, können Sie sich an den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe wenden. Hier erhalten Sie i.d.R. einen Termin innerhalb von vier Wochen.

Die Öffnungszeiten und Sprechstunden der Arztpraxen sind recht unterschiedlich. Abends/nachts und am Wochenende sind Arztpraxen in der Regel geschlossen.

Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Beratung benötigen, können Sie sich in Paderborn an die Bereitschaftspraxis im MediCo wenden. Diese hat auch abends und am Wochenende geöffnet und Sie benötigen keinen Termin.

Sollte auch die Bereitschaftspraxis im MediCo geschlossen haben, können Sie kostenlos die bundesweite Rufnummer 116 117 anrufen, um ggf. zur zuständigen Bereitschaftspraxis weitergeleitet zu werden. Welche Praxis in Ihrer Umgebung Bereitschaftsdienst hat, können Sie auch auf der Webseite erfahren.  

Sollte es sich um einen zahnärztlichen Notfall handeln, können Sie die zuständige Zahnarztpraxis unter der Nummer 01805/986 700 oder online erfragen.

Wenn es sich um einen Notfall, also um eine lebensbedrohliche Situation handelt, sollten Sie die 112 wählen oder direkt in ein Krankenhaus fahren.

Eine Übersicht über die Notfallnummern und Krankenhäuser in Paderborn finden Sie hier

Sollte es sich um keine lebensbedrohliche Situation handeln, wenden Sie sich bitte an eine Bereitschaftspraxis.

Sollten Sie außerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Apotheke benötigen, finden Sie die zuständige Apotheke online oder Sie erfahren diese per Anruf an die 0800 00 22 8 33 (kostenfrei vom Festnetz, kostenpflichtig vom Handy). Den Dienstplan für den Apothekennotdienst finden Sie auch im Fenster jeder Apotheke.

Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Gesundheitskarte, die Sie in der Arztpraxis vorlegen müssen. Die erbrachten Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und Ihnen entstehen keine Kosten.

Manchmal werden auch sogenannte „IGeL“-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) angeboten, für die Sie die Kosten selbst tragen müssen. Sie werden in der Arztpraxis jedoch vorher darüber informiert.

Weitere Zusatzleitungen wie zum Beispiel ein Zahnersatz werden nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch darüber werden Sie jedoch im Vorfeld der Behandlung ausführlich informiert.

Wenn Sie über eine private Krankenkasse versichert sind, kann es sein, dass Sie zunächst die Rechnung über die erbrachten Leistungen erhalten und diese dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen müssen. Über das Vorgehen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt i.d.R. Folgendes:

  • Einige Medikamente, zum Beispiel Kopfschmerztabletten, können Sie frei in der Apotheke kaufen. Die Kosten für die rezeptfreien Medikamente müssen Sie selbst übernehmen.
  • Für verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie in der Arztpraxis ein Rezept. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, allerdings müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt 10 Prozent des Medikamentenpreises, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Wenn ein Arzneimittel also weniger als fünf Euro kostet, müssen Sie die vollständigen Kosten trage.

Anders als in vielen anderen Ländern sind Medikamente in Deutschland ausschließlich in Apotheken erhältlich.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, kann es unterschiedliche Regelungen zur Übernahme der Kosten für Medikamente geben. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Tipp: Verständigungshilfe beim Arztbesuch

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk die Broschüre "Erste Hilfe. Illustriertes Gesundheitswörterbuch" herausgegeben.  Die Broschüre richtet sich v.a. an internationale Studierende, die enthaltende Wörterliste rund um das Thema Gesundheit mit englischen Übersetzungen ist aber auch ganz generell z.B. bei einem Arztbesuch hilfreich.