Aufenthaltstitel für internationale Wissenschaftler*innen

Da das Visum nur zur Einreise und zu kurzfristigen Aufenthalten berechtigt, benötigen Sie bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage dauern, eine Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beim lokalen Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Hierfür ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz nehmen wollen bzw. schon haben.
Auch Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, jedoch erst, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben.
Das Formular zur Beantragung finden Sie auf der Website der Stadt Paderborn unter „Downloads, Link und Formulare“.

Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten: Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern melden ihren Wohnsitz einfach innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Stadt an.

Zur Info: Die Zuständigkeit der Mitarbeiter*innen der Ausländerabteilung der Stadt Paderborn richtet sich jeweils nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller*innen.

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie z.B. hier.

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Webseite stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich bei der Auslandsvertretung oder beim lokalen Ausländerbüro beraten.

I.d.R. werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Gültiger Pass (bitte achten Sie darauf, dass dieser mindestens 3 Monate über das Ende Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist)
  • Biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie die Passbildvorgaben des Auswärtigen Amtes)
  • ggf. Einladungsschreiben der Fakultät, Arbeitsvertrag etc.
  • Nachweis einer in Deutschland anerkannten Krankenversicherung (Bestätigung der Krankenkasse)
  • ggf. Nachweis der gesicherten Finanzierung
  • Für Promotionsstudierende: aktuelle Studienbescheinigung
  • Für Ehepartner / Kinder: Heirats- und Geburtsurkunden im Original und in deutscher oder englischer Übersetzung mit Beglaubigung
  • Für Kinder: aktuelle Schulbescheinigungen (der deutschen Schule)
  • Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • Die Gebühren für eine Aufenthaltserlaubnis betragen:  Ersterteilung bis zu einem Jahr: 100,00 EUR, Ersterteilung von mehr als einem Jahr:     100,00 EUR,  Verlängerung bis zu drei Monaten: 96,00 EUR, Verlängerung von mehr als drei Monaten: 93,00 EUR (Gebührenerlass: Wenn Sie von einer deutschen Förderorganisation ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD), müssen Sie weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren bezahlen.) Quelle

Je nach Aufenthaltszweck gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel, die mit unterschiedlichen Rechten verbunden sind.

Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Webseite von Euraxess Germany.

Weitere Informationen finden Sie  auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlichte (BAMF).

Zum 1. März 2020 ist in Deutschland das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, welches den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland erweitert. Die derzeit geltenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden unter dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitergeführt und zum Teil erleichtert. Die Aufenthaltstitel für mobile Forschende werden nicht mehr wie bisher in § 20ff., sondern in § 18d, 18e und 18f geregelt. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern erläutern die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.(Quelle: Eu

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einige Wochen dauern. Sollte Ihr Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum ablaufen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein vorläufiges Ersatzpapier, das in der Regel 3 Monate gültig ist.

Informationen der Ausländerabteilung der Stadt Paderborn zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie hier.

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