Anmeldung bei der Stadt

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohneramt (Bürgerbüro) Ihres Wohnbezirks anmelden.

Für die Anmeldung bei der Stadt benötigen Sie

  • ein gültiges Ausweisdokument 
  • bei Kindern unter 18 Jahren: vorhandenes Ausweisdokument und die Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Eine Vorlage finden Sie auf der Webseite des Einwohneramts der Stadt Paderborn unter "Downloads, Links und Formulare". I.d.R. erhalten Sie die Bescheinigung von Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin)

In der Regel werden Sie bei der Anmeldung nach folgenden Angaben gefragt:

  • Geburtsort
  • Religion (in Deutschland wird eine Kirchensteuer erhoben)
  • Familienstand
  • Stadt, in der Ihr Pass ausgestellt wurde
  • Einzugsdatum

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Vorsprachen bei der Stadt Paderborn momentan nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Termin vereinbaren.

Eine Hilfestellung zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier (in englischer Sprache).

Weitere Informationen und die Öffnungszeiten des Einwohneramts der Stadt Paderborn finden Sie hier.

Nach der Anmeldung erhalten Sie i.d.R. einen Brief mit der Aufforderung, den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland zu bezahlen. Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier.

  • Beim Einwohneramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen. Sie können dort außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dieses benötigen Sie für die Einstellung an der Universität Paderborn.
  • Bitte achten Sie darauf, den Namen auf Ihrem Klingelschild zu ändern – nur, wenn Ihr Name (und ggf. der Ihrer Familienmitglieder) gut zu lesen ist, erhalten Sie Ihre Post
  • Falls Sie während Ihres Aufenthaltes umziehen, müssen Sie sich ummelden, also Ihre neue Adresse registrieren lassen. Bitte teilen Sie bei bestehendem Arbeitsverhältnis auch dem Personaldezernat der Universität Paderborn Ihre neue Adresse mit.
  • Beim Einwohneramt können Sie auch Informationen zum Fachdienst für Integration und Migration (MiCado) erhalten.
  • Wenn Sie Deutschland am Ende Ihres Forschungsaufenthaltes wieder verlassen, müssen Sie sich spätestens zwei Wochen nach dem Auszug im Einwohnermeldeamt abmelden. Das Formular dazu finden Sie hier.

Für die Einstellung an der Universität Paderborn benötigen Sie ein Führungszeugnis. Wenn Sie in Paderborn Ihren Wohnsitz haben, können Sie das Führungszeugnis beim Einwohneramt der Stadt Paderborn beantragen. I.d.R. benötigen Sie ein „Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde“. Das Führungszeugnis wird dann direkt an die Universität Paderborn geschickt. Die Gebühren betragen 13 Euro.

Falls Sie Ihr Führungszeugnis bereits vor Ihrer Reise nach Paderborn beantragen möchten oder Ihren Wohnsitz aufgrund einer kurzen Aufenthaltsdauer nicht bei der Stadt angemeldet haben, kann das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Anmeldung bei den Welcome…

Um Sie bestmöglich beraten zu können, bitten wir Sie, sich über dieses Online-Formular bei den Welcome Services anzumelden.