Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA - Angestellte)

Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule, die innerhalb eines Instituts meist keinem Lehrstuhl unterstellt sind. Sie werden seit Mitte der 2000er Jahre verstärkt an deutschen Hochschulen eingestellt, um den gestiegenen Lehrbedarf abzudecken, der durch die Einrichtung von BA-/MA-Studiengängen (Bachelor/Master) entstanden ist.

Zu den Aufgaben gehören u. a. die Mitarbeit in der Lehre und bei Prüfungen. Weiter kann die Lehrkraft für besondere Aufgaben Studenten beraten sowie Praktika, Projekte und Exkursionen begleiten. Zugangsvoraussetzung ist ein im entsprechenden Fachbereich abgeschlossenes Hochschulstudium, oft auch eine abgeschlossene Promotion.
Die LfbA fallen nicht unter den Gültigkeitsbereich der im Rahmen der Tarifeinigung 2011 vereinbarten Entgeltordnung zum TV-L. Sie werden auf der Grundlage von Eingruppierungserlassen der Länder in Anlehnung an den jeweils geltenden Tarifvertrag bezahlt.

Stellen für LfbAs sind relativ niedrig entlohnt, oft befristet  und mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, akademische Aufstiegsmöglichkeiten sind nur begrenzt gegeben. Auch die Möglichkeit einer Promotion oder Habilitation ist aufgrund des hohen Arbeitsaufwands für die Lehre stark eingeschränkt. Der Wissenschaftler-Personalrat vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeiten von LfbAs Daueraufgaben sind, so dass eine Befristung unzulässig ist.