Erklärung zur Bar­ri­ere­freiheit für www.uni-pader­born.de

Die Universität Paderborn hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Die nachfolgende Erklärung gilt für die Internetseite www.uni-paderborn.de, deren Unterseiten und Subdomains. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.uni-paderborn.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Eine Prüfung mit Siteimprove Accessibility ergab im Dezember 2023, dass die Seite für Menschen mit Behinderungen mit Einschränkungen zugänglich ist. Die Internetseite wurde in ihren Grundzügen in 2014 erstellt und entsprach den damaligen Anforderungen an Barrierefreiheit. In 2023 wurden viele Seiten einem vollständigen Webrelaunch unterzogen. Die Webseiten der Uni Paderborn befinden sich momentan noch in einem "hybriden Modus", d.h. Seiten vom Webrelaunch 2014 und 2023 koexistieren.  

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Zugänglichkeit der Seite wird auch in Zukunft noch verbessert. Dazu werden die Extensions und Templates des verwendeten Content-Management-Systems TYPO3 CMS aus dem Webrelaunch 2014 entsprechend mit denen aus dem Webrelaunch 2023 ersetzt und weiter überarbeitet. Die von Nutzer*innen bereitgestellte Vielzahl an PDF-Dokumenten sind größtenteils (noch) nicht barrierefrei, deren Anpassung wird eine geraume Zeit benötigen. Bestehende Barrieren wurden von uns erkannt und werden schrittweise abgebaut und behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Dezember 2023 erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Universität Paderborn bezüglich Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit suchen, können Sie unser Kontaktformular verwenden, insbesondere für die Mitteilung etwaiger Mängel und über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Declaration of consent *

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.uni-paderborn.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

.