FAQs für Gastgeber*innen

Hier finden Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Vorbereitung und Organisation von Gastaufenthalten.

Sonderregelungen während der Covid-19 Pandemie

Hinweis: Mittlerweile wird das Formular offiziell nicht mehr benötigt. Berichten von Studierenden und Wissenschaftler*innen zufolge fragen einige Botschaften aber trotzdem noch danach.

Covid-19-Pandemie: Für die Einreise von (Gast-)Wissenschaftler*innen wird in einigen Fällen der Nachweis benötigt, dass das Promotionsstudium bzw. das Forschungsvorhaben nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann. Eine entsprechende Bestätigung ist dann im Visumsverfahren und/oder bei Grenzkontrollen vorzulegen. Der DAAD und die HRK bieten dafür mit den zuständigen Stellen abgestimmte Formulare zur Nutzung an:

Bestätigung über die Notwendigkeit der Anwesenheit in Deutschland zum Zweck der Forschung (§ 18d AufenthG)

Confirmation of the necessity to be present in Germany for the purpose of research (§ 18d Residence Act)

Bestätigung über die Notwendigkeit der Anwesenheit in Deutschland zum Zweck des Studiums/der Promotion (§ 16b AufenthG)

Confirmation of the necessity to be present in Germany for the purpose of studies/doctoral studies (§ 16b Residence Act)

(Hinweis: Studierende können sich an das International Office wenden)

Allgemeine Fragen

Auf unserer Webseite finden Sie Checklisten für internationale Wissenschaftler*innen und Mitarbeitende zur Vorbereitung, für die ersten Schritte in Paderborn und vor der Abreise.

Je nachdem, welche Nationalität Ihr Gast hat, in welcher Funktion er oder sie an die Universität Paderborn kommt und für wie lange der Aufenthalt  geplant ist, werden verschiedene Unterlagen benötigt, beispielsweise ein Einladungsschreiben ("Invitation Letter") und eine Aufnahmevereinbarung ("Hosting Agreement"). Nicht alle diese Dokumente müssen bzw. können Sie selbst erstellen. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Welcome Services!

Bei Fragen rund um die Einstellung von internationalen Gastwissenschaftler*innen, Wissenschaftler*innen und Mitarbeitenden an der Universität Paderborn wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter*innen in der Personalabteilung.

Die Zustimmung der Ausländerbehörde am künftigen deutschen Wohnort zur Erteilung des Visums ist nicht erforderlich bei Forschern, die eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung abgeschlossen haben (§ 34 Satz 1 Nr. 4 AufenthV). Bei nicht anerkannten Forschungseinrichtungen gilt die Zustimmung der Ausländerbehörde als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen und zwei Werktagen widerspricht (§ 31 Abs. 1 Satz 5 AufenthV).

Promovierende

Bitte kontaktieren Sie uns, falls ein Promotionsabschluss bestätigt und digital an die WES verschickt werden soll.