Reisekostenerstattung für Externe

Maßgeblich ist § 7 der Reisekostenrichtlinie der Universität Paderborn.

Die Leitlinien für umweltverträglichere Dienstreisen sind zu beachten.

Die Einladungen und/oder Beauftragungen für Gäste, die Aufgaben für die Universität Paderborn wahrnehmen, sollen der Klarheit wegen den Verweis auf eine Reisekostenerstattung nach den Regelungen der o.g. Reisekostenrichtlinie in Anlehnung an das Reisekostengesetz NRW enthalten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Reisekostenerstattung z.B. auf einen max. Betrag einzugrenzen.

Eine vorherige, auch abschlagsweise Erstattung von Reisekosten ist bei Externen nicht zulässig.

Die Beantragung auf Erstattung der Reisekosten erfolgt, mit dem Vordruck "Reisekostenabrechnung" unter Beifügung der Einladung/Beauftragung und aller Rechnungsbelege. Auch hier sind die Reisen innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten einzureichen.

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