Dienstreise-Vollkaskoversicherung für private Kfz

Für die Beschäftigten der Universität Paderborn besteht die Möglichkeit zum Abschluss der Dienstreise-Kasko durch einen Rahmenvertrag mit der Provinzial Versicherung.

Hier finden Sie die Antragsformulare.

Die Dienstreise-Vollkaskoversicherung ist in Abschnitt D. des Versicherungsausweises geregelt. Versichert ist das private Fahrzeug (Pkw oder Kraftrad) des Mitarbeiters während einer Dienstfahrt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 300 € je Schadenereignis - sowohl für Vollkasko- als auch für Teilkaskoschäden. Diese Selbstbeteiligung wird durch die Unfallfürsorge der Dienststelle abgedeckt, wenn ein Sachschaden an einem privaten KFZ im Rahmen einer genehmigten Dienstreise nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch einen ermittelbaren Dritten entsteht. Der Jahresbeitrag richtet sich nach der jährlichen dienstlichen Fahrleistung.

  • Für Teilkaskoschäden leisten wir nur, wenn und soweit nicht eine andere Kaskoversicherung eintrittspflichtig ist.
  • Bei Vollkaskoschäden können Sie die Entschädigungsleistung zuerst aus diesem Rahmenvertrag geltend machen (siehe Produktinformationsblatt auf den Seiten 10+11).

Unser Formular stellen wir als beschreibbares PDF-Dokument zur Verfügung (PDF-Formulare lassen sich einfach per Mail versenden, ausfüllen, speichern und drucken. Lediglich die handschriftlichen Unterschriften müssen noch ergänzt werden.)

Zur Beantragung der Dienstreiseversicherung benötigen wir:

In das Formular wurde eine Funktion eingebaut, dank der nur die erste Seite des Versicherungsausweises bzw. des SEPA-Mandates ausgefüllt werden muss. Die Durchschriften werden automatisch gefüllt.

Achtung: Beachten Sie bitte, dass die Beiträge nur durch Lastschrift eingezogen werden können. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.

Postanschrift: Provinzial-Allee 1, 48131 Münster
Tel. +49 251 219-2822
Fax +49 251 219-3716
www.provinzial-online.de

Achtung: Sollten Sie Ihr privates Kfz. auch privat mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert haben, vergewissern Sie sich bitte vor Abschluss der Dienstreise-Vollkaskoversicherung, dass ein Schadensfall im Rahmen einer Dienstreise nicht zu einer Höherstufung in Ihrer privaten Vollkaskoversicherung führt, wenn Sie auch die Dienstreise-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungen einigen sich manchmal, den Schaden hälftig zu übernehmen; dann muss aber auch geklärt sein, dass Ihre private Versicherung Sie nicht höherstuft!!!