Dienstreise-Vollkaskoversicherung für private Kfz
Für die Beschäftigten der Universität Paderborn besteht die Möglichkeit zum Abschluss der Dienstreise-Kasko des Rahmenvertrages Land NRW.
Hier finden Sie die Antragsformulare.
Die Dienstreise-Vollkaskoversicherung ist in Abschnitt D. des Versicherungsausweises geregelt. Versichert ist das private Fahrzeug (Pkw oder Kraftrad) des Mitarbeiters während einer Dienstfahrt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 300 € je Schadenereignis - sowohl für Vollkasko- als auch für Teilkaskoschäden. Diese Selbstbeteiligung wird bei vielen Arbeitgebern durch die Unfallfürsorge der Dienststelle abgedeckt. Der Jahresbeitrag richtet sich nach der jährlichen dienstlichen Fahrleistung.
- Für Teilkaskoschäden leisten wir nur, wenn und soweit nicht eine andere Kaskoversicherung eintrittspflichtig ist.
- Bei Vollkaskoschäden können Sie die Entschädigungsleistung zuerst aus diesem Rahmenvertrag geltend machen (siehe Produktinformationsblatt auf den Seiten 10+11).
Unser Formular stellen wir als beschreibbares PDF-Dokument zur Verfügung (PDF-Formulare lassen sich einfach per Mail versenden, ausfüllen, speichern und drucken. Lediglich die handschriftlichen Unterschriften müssen noch ergänzt werden.)
Zur Beantragung der Dienstreiseversicherung benötigen wir:
- nur die für uns bestimmte Ausfertigung des Versicherungsausweises (= Seite 2)
- sowie des SEPA-Lastschriftmandates zurück (= Seite 6).
In das Formular wurde eine Funktion eingebaut, dank der nur die erste Seite des Versicherungsausweises bzw. des SEPA-Mandates ausgefüllt werden muss. Die Durchschriften werden automatisch gefüllt.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass die Beiträge nur durch Lastschrift eingezogen werden können. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.
Postanschrift: Provinzial-Allee 1, 48131 Münster
Tel. +49 251 219-2822
Fax +49 251 219-3716
www.provinzial-online.de
Achtung: Sollten Sie Ihr privates Kfz. auch privat mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert haben, vergewissern Sie sich bitte vor Abschluss der Dienstreise-Vollkaskoversicherung, dass ein Schadensfall im Rahmen einer Dienstreise nicht zu einer Höherstufung in Ihrer privaten Vollkaskoversicherung führt, wenn Sie auch die Dienstreise-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungen einigen sich manchmal, den Schaden hälftig zu übernehmen; dann muss aber auch geklärt sein, dass Ihre private Versicherung Sie nicht höherstuft!!!