Auslandsdienstreisen

Bitte verfolgen und beachten Sie die Reise-Hinweise des Auswärtigen Amtes. An dieser Stelle wird auch auf die Reise-App des Auswärtigen Amtes hingewiesen. Dort sind alle nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer Anwendung zusammengefasst.

Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen dazu, sich unabhängig vom Land und von der Dauer des Auslandsaufenthalts über das Internet in die sogenannte Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen zu lassen.

Die «Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland» dient dazu, dass deutsche Auslandsvertretungen die in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihre Familienangehörigen im Notfall schnell erreichen können. Wer sich nur für kurze Zeit im Ausland aufhält, kann sich frühestens zehn Tage vor Reisebeginn registrieren.

Die Möglichkeit der online-Registrierung ersetzt die bisher manuell geführten Deutschenlisten der deutschen Auslandsvertretungen. Wer in der ELEFAND-Liste eingetragen ist, wird in regelmäßigen Abständen aufgefordert, seine Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen sichergestellt werden.

Für Auslandsdienstreisen kann eine Gefährdungsbeurteilung oder sogar die Wahrnehmung einer Pflichtvorsorge beim Betriebsärtzlichen Dienst notwendig sein!

Die Liste für das vergangene Jahr 2023 über Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld finden Sie hier.

Die aktuelle Liste für das Jahr 2024 über Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld finden Sie hier.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auch für Auslandsreisen gilt, dass Dienstreisen auf die für das Dienstgeschäft notwendige Zeit zu begrenzen ist.

Wichtige Hinweise

Zu Ihrer eigenen Absicherung wird zudem dringend zu einer Auslandskrankenversicherung (mit Rückholung) geraten!

Bitte beachten Sie, dass diese nach dem RKG-NRW nicht erstattungsfähig sind:

  • Auslandskrankenversicherung (mit Rückholung)
  • besondere Unfallversicherung (auch Flugunfallversicherung) oder Krankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Bitte beachten Sie, dass bei einer Auslandsdienstreise eine Entsendung erfolgen muss.

Hierfür melden Sie sich bitte bei Ihrer*Ihrem Personalsachbearbeiter*in!

  • Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen sowie Reisen von einer Dauer von mehr als 3 Monaten:
    Für Tätigkeiten in Tropen und Subtropen und Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen sowie bei Auslandsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr muss vor der Dienstreisegenehmigung eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Informationen hierzu finden Sie beim Arbeitsschutz.
    Eine Übersicht über die betroffenen Länder finden Sie hier.
    Mit dem Dienstreiseantrag sind der Nachweis über die Untersuchung und die Gefährdungsbeurteilung einzureichen. Anderenfalls kann keine Dienstreisegenehmigung erteilt werden.
    Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Hinweise des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseland.
     
  • Alle weiteren Dienstreisen und Exkursionen ins Ausland und auch im Inland:
    Für alle weiteren Dienstreisen ins Ausland oder auch im Inland sind grundsätzlich Gefährdungsbeurteilungen vor der Reise zu erstellen.
    Hinweise finden Sie hierzu beim Arbeitsschutz.
  • Für Exkursionen ist grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie sich von unseren Mitarbeitenden im Arbeitsschutz bzw. Betriebsärztin beraten.
Sofern Sie hier unzureichende Angaben machen, kann Ihr arbeitsrechtlicher Versicherungsschutz gefährdet sein.

Das Merkblatt für Zoll- und Exportkontrolle finden Sie hier.