Zweck­ge­bun­de­ne Mit­tel für Gleich­stel­lungs­maß­nah­men in For­scher*in­nen­grup­pen

Von der (designierten) Leitung einer Forscher*innengruppe können pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsmaßnahmen der Forscher*innengruppe beantragt werden.

Die Prüfungsgruppe ist von der Leitung der Forscher*innengruppe darüber zu informieren, welche Chancengleichheitsmaßnahmen bereits existieren.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.