Chan­cen­gleich­heits­maß­nah­men der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verfügt über eine Vielzahl von Chancengleichheitsmaßnahmen sowohl in der Einzelförderung als auch in koordinierten Verfahren.

Über die Möglichkeiten der Maßnahmen, Förderung und Mittelakquise für Gleichstellungsmaßnahmen können Sie sich auf dieser Seite genauer informieren.

Über­sicht

Ein­zel­för­de­rung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verfügt über diverse Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren Programmen zur Einzelförderung.

Son­der­for­schungs­be­rei­che

Die Sonderforschungsbereiche verfügen über die Möglichkeit zweckgebundene Mittel zur Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen zu beantragen.

Gra­du­ier­ten­kol­legs

Auch Graduiertenkollegs verfügen über zweckgebundene Mittel, welche zur Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen beantragt werden können.

Schwer­punkt­pro­gram­me

Schwerpunktprogramme können im Rahmen des Koordinationsprojektes jedes Jahr Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen.

For­scher*in­nen­grup­pen

Die jeweilige Leitung einer Forscher*innengruppe kann jährlich finanzielle Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen.

Gra­du­ier­ten­schu­len, For­schungs­zen­tren und Ex­zel­lenz­clus­ter

Informationen zu den Möglichkeiten an Graduiertenschulen, Forschungszentren oder für Exzellenzcluster