Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte an der Universität Paderborn
Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte an Universitäten sind die den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universität Paderborn zugeordneten Arbeitnehmer*innen, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses prägend wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen dem Aufgabenbereich eines*r Professor*in zugeordnet sind, ist diese*r weisungsbefugt. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kann neben den prägend wissenschaftlichen Dienstleistungen auch die Tätigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung und in anderen Aufgaben der Hochschule gehören.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Universitäten haben als wissenschaftliche Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebots erforderlich ist.
Voraussetzung für die Beschäftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
- bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
- bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten tätig sind, in der Regel die Promotion.
Die Beschäftigung der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten erfolgt nach der Maßgabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben (u.a. WissZeitVG) sowie des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.
Bitte beachten Sie:
Bei Personalmaßnahmen für wissenschaftliche Tarifbeschäftigte muss die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr betragen. Ein Wechsel vom Status einer*s Wissenschaftlichen Mitarbeiter*in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) ist nicht möglich!
Anträge für Personalmaßnahmen sind mindestens 6 Wochen vor der geplanten Maßnahme vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Verfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Eine Tätigkeit als wissenschaftliche*r Tarifbeschäftigte*r darf erst mit Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages aufgenommen werden . Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebietes 4.2 abzustimmen.
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