Arbeitsunfall/Wegeunfall
Definitionen
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet. Unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind definiert als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden oder den Tod herbeiführt.
Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich grundsätzlich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereignen.
Alle mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten sind ebenfalls versichert.
Der zuständiger Unfallversicherungsträger ist die
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Postfach 330420
40437 Düsseldorf
Telefon 0211/2808-1
https://www.unfallkasse-nrw.de/
Im Falle eines Unfalls - Was ist zu tun?
Unfallmeldung
Jeder Unfall, bei dem ein*e Arzt*Ärztin oder ein Krankenhaus aufgesucht wird und somit Kosten entstanden sind, muss als Unfallanzeige der Unfallkasse zur Kostenübernahme gemeldet werden.
Bitte reichen Sie dazu die Unfallanzeige und bei einem Wegeunfall noch zusätzlich die Wegeunfallanzeige über die Kontaktadresse ein.