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Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulangehörigen mit Kind(ern) infolge der Corona-Pandemie

Infolge der Corona-Pandemie sind Hochschulangehörige mit Kind(ern) durch die fehlende Kinderbetreuung und das zusätzliche Homeschooling besonderen zeitlichen Mehrfachbelastungen ausgesetzt, hinzu kommt die Umstellung auf den digitalen Lehrbetrieb.
Für die anstehende Prüfungsphase sowie zur Vorbereitung und Umsetzung der Lehre im kommenden Sommersemester werden daher folgende Unterstützungsangebote bereitgestellt.

Babysitter*innenvermittlung

Das FamilienServiceBüro vermittelt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der PUKi Babysitter*innen, deren Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit im Vorfeld erhoben wurde. So können die Bedarfe der Eltern möglichst passgenau erfüllt werden. Wenn Sie eine*einen Babysitter*in suchen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das FamilienServiceBüro (Barbara Pickhardt). Bitte nennen Sie Ihre zeitlichen Bedarfe und ggf. Besonderheiten, die es bei der Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu beachten gilt.

Bei Bedarf kann auch ein Termin per Mail für ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

Ferienfreizeitangebote

Im kommenden Jahr werden wieder Ferienfreizeiten für Kinder von Hochschulangehörigen angeboten (Halbtags- und Ganztagsangebote).

 

Daten für die Kinderferienfreizeit 2022:

Ostern: 18.04. - 22.04.2022

Sommer: 27.06. - 01.07.2022 und 04.07. - 08.07.2022

Herbst: 10.10. - 14.10.2022

 

Anmeldungen sind einige Wochen vorher per E-Mail bei Frederike Becker möglich.

Erstattung von Betreuungskosten für Student*innen in Prüfungsverfahren

Student*innen, die sich in einem Prüfungsverfahren befinden, können Kosten für private Kinderbetreuung erstattet bekommen, um sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten zu können. Erstattet werden max. 5 Betreuungstage (bis zu 6 Stunden). Die Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre sowie für Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet. Es können sowohl die Kosten für Babysitter*innen/Betreuungspersonen erstattet werden, die selbst organisiert werden, als auch für Babysitter*innen/Betreuungspersonen, die durch das FamilienServiceBüro vermittelt werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Minijobzentrale oder die Anmeldung einer Selbstständigkeit.

Studierende Eltern, die ein Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro haben und somit keine Kita-Beiträge zahlen, können die Kosten, die durch die Meldung bei der Minijobzentrale entstehen, erstattet bekommen. Das FamilienServiceBüro berät bei Fragen zur Anmeldung von Babysitter*innen/Betreuungspersonen bei der Minijobzentrale.

Die Erstattung von Kinderbetreuungskosten kann bis zum 30.09.2021 (Laufzeit der Corona-Pandemie-Hochschulverordnung) beantragt werden.

Nähere Informationen zur Maßnahme

Formular zur Erstattung der Kinderbetreuungskosten

Antragstellung bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim

Hilfskraftmittel zur Umsetzung der Lehre für das SS 2021

Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase (Promovend*innen, Postdocs und Juniorprofessor*innen) und LfbA`s können die Finanzierung einer studentischen Hilfskraft (SHK/WHB) zur Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Lehre für das Sommersemester 2021 beantragen. Finanziert werden für drei Monate im Zeitraum März 2021 bis Juni 2021 bis zu 9,5 Stunden pro Woche.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen und LfbA`s mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht oder mit Pflegeverantwortung.

Weitere Informationen und die Antragsmodalitäten finden Sie hier.

Antragstellung bis zum 1. März 2021 bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Irmgard Pilgrim, irmgard.pilgrim(at)upb(dot).de.

Die Universität der Informationsgesellschaft