Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Gleichstellungskonzepts
Förderlinie 2: Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen
- I. Allgemeines
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Zur Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen an der Universität Paderborn hat das Präsidium im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Pool für WiMi-Stellen eingerichtet.
- II. Antragsberechtigung / Höhe der zu beantragenden Mittel
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Antragsberechtigt im Programm sind Juniorprofessorinnen bzw. Postdoktorandinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragstellerinnen einmalig für 12 Monate eine WiMi-Stelle (TV-L E 13, 100 %) zu ihrer Unterstützung erhalten.
- III. Form der Antragstellung und Frist
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Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und „Einrichtung eines WiMi-Stellen-/Personalmittelpools für Absolventinnen" als Gesamtpaket seitens der Fakultäten beim Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils über die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Präsidium vorgelegt werden. Die fakultätsspezifischen Einreichungsfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Die bereitgestellten Mittel sind in der Regel in den auf dem Antragstermin folgenden 12 Monaten zu verausgaben.
Bei mehreren Anträgen einer Fakultät ist seitens der Fakultät eine Priorisierung vorzunehmen. Diese Empfehlungsliste (max. drei Vorschläge) an das Präsidium soll von der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden.
Die antragstellenden Juniorprofessorinnen sollen in ihrer Fakultät das Promotionsrecht besitzen oder den Postdoktorandinnen soll in ihrer Fakultät das Promotionsrecht zugesprochen werden (z. B. Einzelfallentscheidung).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges
- Zeugnisse
- Publikationsverzeichnis
- Angaben über das Forschungsvorhaben
- Konzept zum Einsatz der beantragten WiMi-Stelle
- IV. Dauer der Förderung
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Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr.
- V. Berichtspflicht
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Am Ende der Förderung ist gegenüber dem Präsidium über den Stand des Forschungsvorhabens zu berichten. Zudem ist über den Stand des Promotionsvorbereitung der eingestellten Person sowie über deren Weiterfinanzierung zu berichten.
- Als Dokument zum Download
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