FAQ zur vorzeitigen Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrags für Studierende der Universität Paderborn

Wer kann einen Antrag auf vorzeitige Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrags stellen?

  • Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags an der Universität Paderborn als Studierende eingeschrieben sind und ihre Vornamens- und/oder Geschlechtsangaben vorzeitig, d.h. vor einer amtlichen Eintragung durch das Standesamt, ändern lassen möchten, können den Antrag selbstständig im Campusmanagement System PAUL unter dem Bereich „Studium“ - “Anträge“ stellen

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung notwendig?

  • Das ausgefüllte Antragsformular „STS Änderung des Geschlechts“
  • Ein dgti-Ergänzungsausweis, der als Zusatzdokument Ihre selbstgewählten personenbezogenen Daten sowie ein aktuelles Passfoto enthält und mit Ihrem Personalausweis in Form Ihrer Personalausweisnummer verbunden ist. Diesen Ergänzungsausweis müssen Sie ebenfalls bei der Beantragung der vorzeitigen Änderung des Vornamens- und/oder Geschlechtseintrags digital einreichen.
    • Den dgti-Ergänzungsausweis können Sie online bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) unter folgendem Link beantragen (Kosten: 19,90€): https://ea.dgti.info/ea/eaonline/index.php.

    • Weitere Information zum Dokument finden Sie außerdem hier.

  • Die dazugehörige Selbsterklärung („Verpflichtende Erklärung bei Antragstellung mit dgti-Ergänzungsausweis“), aus der hervorgeht, dass die Universität Paderborn von allen Ansprüchen freigestellt wird, die aufgrund des gewählten geänderten Geschlechts-/Vornamenseintrags und den Gebrauch entsprechender Dokumente entstehen könnten, ist innerhalb des Antrages zu bestätigen.

Wie sieht der Bearbeitungsprozess des Antrags aus?

  • Sobald Sie den Antrag vollständig, d.h. inklusive Selbsterklärung und Nachweis des dgti-Ergänzungsausweises, digital eingereicht haben wird dieser von den Mitarbeitenden des Studierendenservices bearbeitet.

  • Im Falle einer Bewilligung werden die geänderten Angaben in den (elektronischen) Erfassungssystemen der Universität Paderborn z.T. automatisch angepasst. Einige Angaben müssen von Ihnen manuell angepasst werden. Eine Übersicht dazu finden Sie im IMT HilfeWiki.

Was muss ich bei der Beantragung beachten?

  • Ihr Antrag kann nur vom Studierendensekretariat bearbeitet werden, wenn Sie sämtliche für die Antragsstellung erforderliche Dokumente einreichen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie sowohl den dgti-Ergänzungsausweis als auch die erforderliche Selbsterklärung („Verpflichtende Erklärung bei Antragstellung mit dgti-Ergänzungsausweis“) beim digitalen Antragsverfahren in PAUL einreichen.

Welche Folgen hat die Angabenänderung für mein Semesterticket?

  • Bitte beachten Sie hier, dass das Semesterticket in der Regel eine Gültigkeit von einem Semester besitzt und bei Änderungen des registrierten Vor- und Nachnamens neu auszustellen ist. Hierfür müssen Sie das Semesterticket, sobald Ihre Angaben geändert wurden, über das OnlineTicket-Verfahren neu ausstellen lassen. Eine Anleitung zu diesem Bestellprozess finden Sie hier.
  • Wichtig ist zudem, dass stets der Vor- und Nachname genutzt werden muss, der in PAUL hinterlegt ist, um das Semesterticket bestellen zu können. Entscheidend ist somit, dass die beantragte Änderung der Vornamens- und/oder Geschlechtsangaben über das Studierendensekretariat bereits umgesetzt wurde, bevor Sie das Semesterticket neu ausstellen lassen . Dies können Sie in PAUL unter "Meine Daten"  - "Persönliche Daten" überprüfen.
  • Das auf Ihre vorgenommenen Änderungen angepasste Semesterticket wird nach Abschluss des skizzierten Bestellvorgangs neu elektronisch innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt. Ihr vorheriges Ticket verliert in der Folge automatisch seine Gültigkeit.
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Der Universität Paderborn wurde am 22. November 2005 als erster Universität in NRW das Grundzertifikat zum audit familiengerechte hochschule verliehen.

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Die Universität Paderborn hat für ihre an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik das TOTAL E-QUALITY Prädikat erhalten.

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Die Universität Paderborn hat die "charta der vielfalt" im Oktober 2011 unterzeichnet.
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Das Kuratorium der berufundfamilie erteilt zum 15. März 2023 das Zertifikat zum audit vielfaltsgerechte hochschule an die Universität Paderborn.