FAQ Gleichstellung
Häufige Fragen, die im Zusammenhang mit Gleichstellung auftauchen:
1. Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern, wobei sie insbesondere auf die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen in allen Statusgruppen hinwirkt. Sie berät die Hochschulleitung und Hochschulgremien zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und ist an Struktur- und Personalentscheidungen sowie der Durchsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Frauenförderplänen beteiligt.
Ihre Aufgaben sind im Besonderen:
- Erstellung von Gleichstellungskonzepten und Gleichstellungplänen
- Mitwirkung beim Gender-Controlling
- Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenförderplänen
- Mitwirkung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren und anderen personellen Maßnahmen wie Beförderung, Höhergruppierung etc. sowie bei allen sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Belange der Frauen an der Hochschule betreffen
- Mitarbeit in inneruniversitären und überregionalen Gremien
- Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Konzeption und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen
- Durchführung von Projekten im Bereich Gender Mainstreaming
- Beratung von Mitarbeitenden und Studierenden
- Kooperation mit Frauengruppen, Institutionen usw. innerhalb und außerhalb der Hochschule
2. Für wen ist sie Ansprechpartnerin?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Studierenden und Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung. Dies betrifft sowohl die Gleichstellung von Frauen und Männern als auch mögliche Benachteiligungen, die sich aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben. Des Weiteren ist sie Ansprechpartnerin zu den Themen "Sexuelle Diskriminierung" und "Mobbing".
3. Werden weitere Personen informiert, wenn ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wende?
Nein, laut §16 Absatz 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich zu Verschwiegenheit in allen Belangen verpflichtet, die persönliche Verhältnisse der Beschäftigten und vertrauliche Angelegenheiten betreffen.
4. Wer wählt die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität und ihre Stellvertreterin werden vom Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gewählt.
5. Kann ein Mann als Gleichstellungsbeauftragter gewählt werden?
Nein. Als Gleichstellungsbeauftragte, die sich insbesondere um die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen auf allen Statusebenen bemüht, können ausschließlich Frauen gewählt werden (§ 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen).
6. Werden Männer durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten diskriminiert?
Auch wenn gegenüber Gleichstellungspolitiken und Frauenförderung immer wieder der Vorwurf laut wird, dass entsprechende Maßnahmen Männer diskriminieren würden, ist dies nicht der Fall. Statistiken belegen, dass die Möglichkeiten von Männern, in gesellschaftliche Machtpositionen aufzusteigen, immer noch deutlich größer sind als diejenigen von Frauen. Vielmehr geht es um den Abbau von Diskriminierungen von Frauen und eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die damit einhergehende zwangsläufige Umverteilung von Ressourcen, die lange Zeit zugunsten von Männern verteilt waren und dies zum Teil immer noch sind, wird insbesondere von letzteren jedoch immer wieder als Benachteiligung erlebt.
7. Wie hoch ist der Anteil von Frauen auf den verschiedenen Statusebenen bei den Absolvent_innenzahlen an der Universität Paderborn?
Die Anteile von Frauen und Männern an den Studierenden der Universität Paderborn haben sich in den letzten Jahren immer weiter angeglichen. Der Studentinnenanteil lag 1999 bei 40,6 Prozent und stieg bis 2014 auf 48,1 Prozent. 2004 schlossen erstmals mit einem Anteil von 51,1 Prozent mehr Frauen als Männer ein Studium an der Universität Paderborn ab. Seitdem ist, mit jährlichen Schwankungen, das Verhältnis von Frauen und Männern an den Absolvent_innen ausgeglichen. Im Prüfungsjahr 2014 lag der Anteil der Absolventinnen bei 52,2 Prozent. Auf Ebene des Mittelbaus sind Frauen an der Universität Paderborn trotz eines Anstiegs im Betrachtungszeitraum jedoch immer noch deutlich unterrepräsentiert. Dennoch stieg der Frauenanteil von 1999 bis 2015 am wissenschaftlichen Personal und an den wissenschaftlichen Beamten insgesamt von 17,5 auf 39,3 Prozent. Im Prüfungsjahr 2014 lag der Anteil der Frauen an den Promotionen bei 26,7 Prozent und bei den Professuren bei 34,3 Prozent.
8. Warum werden einige Fortbildungsreihen und Veranstaltungen nur für Frauen angeboten?
Dies liegt darin begründet, dass Frauen in bestimmten Gesellschaftsbereichen und insbesondere in ihren Möglichkeiten beim beruflichen Erfolg – etwa beim Zugang zu Führungspositionen – nach wie vor mittelbar und strukturell benachteiligt sind. Dementsprechend setzen entsprechende Angebote direkt an den Hindernissen an, mit denen überwiegend Frauen konfrontiert sind, und bemühen sich hier um einen Ausgleich. Es gibt aber auch eine Vielzahl an vergleichbaren Angeboten, an denen auch Männer teilnehmen können.