Beratung und Beschwerde an der Universität Paderborn

Online-Handreichung zur Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing

 

Hinweis:

Das Gleichstellungsbüro hat eine Übersicht zu internen Handlungsmöglichkeiten in Fällen von Diskriminierung an der UPB, eine Liste von Anlaufstellen für Betroffene, ein Gedächtnisprotokoll für Betroffene & Zeug*innen sowie ein Gesprächs- und Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen & Beratende erstellt.

Die Universität Paderborn legt besonderen Wert auf ein faires Miteinander aller Universitätsmitglieder und fördert die vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten und Studierenden in Studium, Lehre, Forschung, Verwaltung und Dienstleistung. 

Der Anspruch auf ein faires, respektvolles und kooperatives Zusammenwirken aller Universitätsmitglieder schließt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt aus, ebenso die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Machtmissbrauch.

Zur Sicherstellung dieser Grundsätze hat der Senat der Universität Paderborn eine Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing verabschiedet, welche die 2005 vorgelegte „Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Paderborn“ ersetzt.

„In der Richtlinie sind zum einen grundlegende Werte unserer universitären Gemeinschaft formuliert und zum anderen ist ein klarer Verfahrensrahmen aufgezeigt, der betroffenen Universitätsangehörigen Schutz und bestmögliche Unterstützung gewährleisten soll.”

Prof. Dr. Birgitt Riegraf,
Präsidentin der Universität Paderborn

Zentrale Inhalte der Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist die Förderung und Verwirklichung einer vertrauensvollen, konstruktiven und wertschätzenden Zusammenarbeit, des wechselseitigen Respekts vor der Persönlichkeit der*des Anderen sowie der Eigenverantwortung der*des Einzelnen für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima.

Mitglieder der Universität, die von Diskriminierung, Mobbing, Stalking oder sexualisierter Belästigung und Gewalt betroffen sind, sollen ermutigt und aufgefordert werden, solche Übergriffe nicht hinzunehmen, sondern Dritte einzubeziehen, um zeitnah und wirksam Unterstützung zu bekommen.

Zugleich sind Unbeteiligte aufgefordert, bei Vorfällen, die sie beobachten oder von denen sie Kenntnis erhalten, nicht wegzuschauen, sondern Betroffenen direkt Hilfe anzubieten und sie bei der Lösung aufgetretener Probleme zu unterstützen.

Weiterhin ist es Aufgabe der Vorgesetzten auf allen Ebenen der Universität, im Rahmen ihrer Führungsaufgaben aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachgerecht ausgetragen und gelöst werden. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der in dieser Richtlinie beschriebenen Standards zu gewährleisten und bei dennoch auftretenden Fällen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt mit Nachdruck für die Rechte der Betroffenen einzutreten und für eine konsequente Aufklärung bzw. eine Sanktionierung entsprechenden Fehlverhaltens zu sorgen.

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörige im Sinne von § 9 Abs. 4 HG NRW der Universität Paderborn. Das sind insbesondere:

1. die Beschäftigten an der Universität Paderborn

2. die Beamt*innen

3. Hilfskräfte

4. die Mitglieder des Hochschulrats

5. die eingeschriebenen Studierenden

6. die Professor*innen und Juniorprofessor*innen

7. die Honorarprofessor*innen, die außerplanmäßigen Professor*innen sowie die Privatdozent*innen

8. die Doktorand*innen

9. die Lehrbeauftragten und gastweise tätigen Lehrkräfte.

§ 1 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

Die im Folgenden aufgeführten Definitionen ergänzen die Begrifflichkeiten zu Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dienen zur besseren Klärung der Fälle, die unter diese Richtlinie fallen. Sie stellen jedoch keinen abschließenden Katalog dar. Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierte Belästigung und Gewalt treten zunehmend auch in digitalen Medien auf, z. B. in Form von Cybermobbing, Cyberharrassment (Belästigung über das Internet), Cyberstalking, Hate Speech (Hassrede) oder Shitstorms (lawinenartiges Auftreten diskreditierender Kommentare). Eine Besonderheit ist hierbei der Umstand, dass die Täter*innen in der Regel anonym bleiben und vielfach nicht identifiziert werden können.

Diskriminierung:
Diskriminierung bedeutet eine Herabsetzung der Würde, der Rechte und Freiheiten der*des Einzelnen auf verbaler und nonverbaler Ebene. Dies können z.B. sein: Herabwürdigende Bemerkungen, Kommentare, Witze oder Gesten auf Grund der nationalen und/oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der Abstammung, der Behinderung, der momentan ausgeübten Funktion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung, der politischen Gesinnung.

Mobbing:
Mobbing bezeichnet negative kommunikative Handlungen von einzelnen oder mehreren Personen, die gegen eine Person gerichtet sind und die wiederholt und systematisch vorkommen. Dies können z.B. sein: Verleumden von Hochschulmitgliedern, -angehörigen und deren Familien, Verbreiten von Gerüchten über Hochschulmitglieder, -angehörige und deren Familien, absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendiger Information oder bewusste Desinformation, Bedrohungen und Erniedrigungen, Beschimpfungen, verletzende Behandlungen, Hohn und Aggressivität, unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte, wie z.B. die Zuteilung unlösbarer und sinnloser Aufgaben oder die Nichtzuteilung von Aufgaben.

Stalking:
Stalking bezeichnet eine beharrliche Nachstellung einer Person, die sich in grenzüberschreitendem Verhalten zeigt, insbesondere durch unerwünschte Kontaktaufnahme und bedrohendes Handeln. Dabei werden die Betroffenen gegen ihren Willen auf wiederholte, unzumutbare Art und Weise beobachtet, verfolgt oder penetrant belästigt. Beispiele für Stalking sind: belästigende Telefonanrufe, das Hinterlassen von belästigenden Mitteilungen über das Internet, per E-Mail, Mobiltelefon oder auf dem Anrufbeantworter, die Überwachung oder Beobachtung einer bestimmten Person, unerwünschtes Aufnehmen von Bildmaterial (Foto, Video, Handy), demonstrative Anwesenheit (Auflauern) im Unterrichtsraum, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten an der Hochschule, Verfolgung, unerwünschte Annäherung und/oder Kontaktversuche, unerwünschte Geschenke und/oder Bestellung von Warensendungen.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt:
Als sexualisierte Belästigung und Gewalt werden alle Verhaltens- und Handlungsweisen verstanden, die in sexueller Hinsicht diskriminierend, beleidigend oder demütigend sind und die zur Folge haben, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dieses Verhalten beinhaltet u.a.: sexualisierte nonverbale und verbale Kommunikation, herabwürdigende sexualisierte Darstellungen, unerwünschte körperliche Berührungen, tätliche Übergriffe.

§ 4 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

Die Universität Paderborn bietet verschiedene Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing an. Hierzu gehören u.a.:

- die Sensibilisierung der Hochschulöffentlichkeit und speziell der Führungskräfte mit Personalverantwortung,

- Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung, z. B. zu Konfliktmanagement, diskriminierungsfreier Hochschule, dem AGG, ggf. auch individuell oder in kleineren Gruppen,

- die Berücksichtigung sozialer Kompetenzen bei der Einstellung neuer Führungskräfte oder Beschäftigter,

- die Schaffung räumlicher und technischer Bedingungen (z. B. im Sinne der Barrierefreiheit nach Möglichkeit nach dem Zwei-Kanal-Prinzip) zur Vermeidung von Angst- und Gefahrensituationen sowie

- die Schaffung von Bedingungen, die barrierefreies Arbeiten und Studieren an der Universität Paderborn ermöglichen sowie

- die Bereitstellung barrierefreier Informations- und Beratungsangebote

§ 6 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

 

Wenn Sie Ideen oder Denkanstöße haben, um unsere Hochschule zu einem möglichst diskriminierungsfreien bzw. diskriminierungssensiblen Ort zu machen, sind wir offen für Anliegen und Anregungen. Melden Sie sich in dem Fall gerne bei:
Laura Maring I Referentin für Diversity.

In Fällen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Machtmissbrauch gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, die auch miteinander kombiniert werden können: zum einen die individuelle Beratung und Unterstützung (§ 8 Beratung), ggf. mit anschließender Beschwerde, und zum anderen die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universität Paderborn (§ 9 Beschwerde). Wir empfehlen betroffenen Personen, sich in jedem Fall erst vertraulich beraten zu lassen.

Die Beratung zielt auf eine Klärung der Situation, auf die Vermittlung von Informationen über einschlägige Unterstützungsangebote und ggf. auf die Erhebung einer Beschwerde ab. Mögliche Ansprechpersonen finden Sie hier. Es ist das Recht aller betroffenen Personen, sich in Fällen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Machtmissbrauch beraten zu lassen. Der Erstkontakt kann durch die betroffene Person oder in Vertretung durch Dritte erfolgen. Dienstwege müssen nicht eingehalten werden. Die Beratungen durch eine der universitären Anlaufstellen oder durch externe Beratung sind streng vertraulich. Diese Anlaufstellen vermitteln gegebenenfalls an eine andere Beratungsstelle weiter. Die Anlaufstellen unterstützen auf Wunsch Betroffene während des offiziellen Beschwerdeverfahrens. Gegen den Willen der Betroffenen werden keine weiteren Schritte eingeleitet.

Bei der Beschwerde handelt es sich um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule. Die Beschwerde hat zur Folge, dass überprüft wird, ob arbeits-, dienst- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen verhängt werden. Beschwerdestelle für alle Universitätsmitglieder gemäß § 1 und § 9 der Richtlinie ist das Personaldezernat der Universität Paderborn.

Ansprechpersonen im Falle einer offiziellen Beschwerde sind:

  • Herr Jan Hendrik Ehrich (Raum B1-320, Tel. 60-2810, jan.ehrich@zv.uni-paderborn.de)
  • Frau Eva-Maria Schulte (Raum B1.216, Tel. 60-3565, eva-maria.schulte@zv.uni-paderborn.de)
  • Frau Christine Pung (Raum B1.317, Tel. 60-2118, christine.pung@zv.uni-paderborn.de)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beschwerde um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule handelt. Im Gegensatz zur Beratung ist es im Beschwerdeverfahren für den*die Beschwerdeführer*in nicht möglich, anonym zu bleiben.

§ 7, § 8 und § 9 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

Als Sanktionen kommen insbesondere in Betracht:

a) Personalrechtlich:

- Durchführung eines Personalgesprächs

- Mündliche/schriftliche Belehrung/Ermahnung

- Schriftliche Abmahnung

- Umsetzung/Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz

- Disziplinarmaßnahmen

- Entzug eines Lehrauftrags

- Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

b) Gegenüber Studierenden:

- Ausspruch einer Rüge

- Androhung der Exmatrikulation

- Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule

- Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester

- Exmatrikulation

c) Ordnungsrechtlich gegenüber Beschäftigten und Studierenden:

- Hausverbot

- Strafanzeige

§ 10 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

Gemäß den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit ist der Kreis der über einen Vorgang informierten Personen so klein wie möglich zu halten. Vorbehaltlich anderslautender Regelungen sind alle an diesem Verfahren beteiligten Personen verpflichtet, die ihnen zugänglich gemachten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen, sofern die Übermittlung nicht durch diese Richtlinie oder eine andere Rechtsvorschrift geregelt wird oder die betroffenen Personen hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 11 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander

Schutz vor Diskriminierung ist rechtlich auf verschiedenen Ebenen verankert. Nicht nur Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung, auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt fest, dass Diskriminierung auf Grund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität in Deutschland zu verhindern oder zu verurteilen ist.

Zur Sicherstellung dieser gesetzlichen Aufträge hat der Senat der Universität Paderborn eine hochschuleigene Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing verabschiedet. Damit einhergehend gelten für alle Mitglieder und Angehörige der Universität Paderborn im Hinblick auf die zuvor genannten Punkte die selben Rechte und Maßnahmen im Falle einer Beratung oder Beschwerde.

Hilfreiche Dokumente

Das Gleichstellungsbüro der Universität Paderborn hat folgende Dokumente für Betroffene, Zeug*innen und/oder Beratende erstellt:

Kontakt

Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen?

Kontaktieren Sie Frau Dr. Hegemann oder Frau Maring und schauen Sie gemeinsam, wer Ihnen helfen kann.

Frequently Asked Questions

Informelle Beratung:

Die betroffene Person wird unter Wahrung höchster Vertraulichkeit unterstützt und beraten. Sie kann eine Beratung/Anhörung durch eine Person des eigenen Geschlechts verlangen. Bei Fällen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt ist je nach den konkreten Rahmenbedingungen und der Schwere des Einzelfalls unter Wahrung der Anonymitätswünsche und Schutzbedürfnisse der betroffenen Person vorzugehen (§ 8 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).

Formelle Beschwerde:

Die Vertraulichkeit des Verfahrens und aller am Verfahren Beteiligten wird gewahrt. Gemäß den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit ist der Kreis der über einen Vorgang informierten Personen so klein wie möglich zu halten (§ 11 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).

Informelle Beratung:

Bei der Kontaktaufnahme und vertraulichen Beratung der in der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander vorgeschlagenen Ansprechpersonen können Sie anonym bleiben. Dort finden Sie Gehör, können sich Informationen geben und Handlungsalternativen aufzeigen lassen.

Formelle Beschwerde:

Bei einer formellen Beschwerde hat die beschwerdeführende Person keinen Anspruch auf Anonymität, da die Person, der Fehlverhalten vorgehalten wird, Gehör gewährt und Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben werden muss.

In Fällen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Belästigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Machtmissbrauch gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, die auch miteinander kombiniert werden können: zum einen die individuelle Beratung und Unterstützung (§ 8 Beratung), ggf. mit anschließender Beschwerde, und zum anderen die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universität Paderborn (§ 9 Beschwerde). Eine Übersicht zu internen Handlungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Wir empfehlen betroffenen Personen, sich zunächst individuell und informell beraten zu lassen. Es stehen verschiedene Ansprechpartner*innen für Beratungsgespräche und zur Unterstützung bei der Umsetzung der vorhandenen Handlungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking und Mobbing zur Verfügung. Die Beratung zielt auf eine Klärung der Situation, auf die Vermittlung von Informationen über einschlägige Unterstützungsangebote und ggf. auf die Erhebung einer Beschwerde ab.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beschwerde um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule handelt. Die Beschwerde hat zur Folge, dass möglicherweise weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden (arbeits-, disziplinar- oder hochschulrechtlich), die auch durch eine Rücknahme der Beschwerde weiter verfolgt werden müssen.

Dann wenden Sie sich an Frau Maring, die Referentin für Diversity, und sie schauen gemeinsam, wer Ihnen helfen kann.

Als erstes stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Beratung offen, die wir Ihnen im Vorfeld jeglicher Lösungsmöglichkeiten in jedem Fall empfehlen. Die Beratungsstellen sowie Beauftragten und Vertrauenspersonen finden Sie hier.

Danach kann z.B. eine professionelle Konfliktlösung (Mediation) zwischen den Beteiligten eine Option sein. Sie können aber auch ein formelles Beschwerdeverfahren einleiten. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, die jedoch je nach individueller Problematik nicht einzeln aufgelistet werden können. 

Diskriminierende Vorfälle passieren nicht immer auf dem Campus der Universität, können aber dennoch einen Zusammenhang mit der Universität Paderborn haben – wenn Sie unsicher sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit Laura Maring I Referentin für Diversity.

Ja, Sie können sich von einer Vertrauensperson, bzw. durch Dritte begleiten und vertreten lassen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Beratungsstelle und der Beschwerdestelle liegt in der Vertraulichkeit und den Folgen, die sich aus dem Kontakt mit der 
betroffenen Person ergeben. Während bei einer informellen Beratung die Kontrolle über die Informationen und mögliche Folgemaßnahmen bei der ratsuchenden Person liegt, muss die Beschwerdestelle nach Eingang der Beschwerde ein Beschwerdeverfahren und möglicherweise weitere rechtliche Schritte einleiten. Im Rahmen eines offiziellen Beschwerdeverfahrens wird auch die beschuldigte Person informiert und angehört, ggf. wird der*die Vorgesetzte über die Beschwerde informiert.

Während sich eine Beratung ausschließlich auf die Belange der ratsuchenden Person fokussieren kann, muss die Beschwerdestelle der beschwerdeführenden Person sowie der beschuldigten Person in gleichem Maße gerecht zu werden.

Eine offizielle Beschwerde einzulegen bedeutet, dass die betroffene Person ein offizielles Verfahren in Gang setzen möchte. Die betroffene Person schildert bei der Beschwerdestelle den Vorfall mit dem Ziel, dass ein Verfahren aufgenommen wird.

Eine Übersicht zu internen Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Diskriminierung sowie Informationen zum Ablauf einer Beschwerde an der Universität Paderborn finden Sie hier.

Die einzelnen Schritte finden Sie in dieser grafischen Darstellung.

Alle Mitglieder und Angehörige im Sinne von § 9 Abs. 4 HG NRW der Universität Paderborn können eine offizielle Beschwerde einreichen (§ 1 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).

Das sind insbesondere: die Beschäftigten an der Universität Paderborn, die Beamt*innen, Hilfskräfte, die Mitglieder des Hochschulrats, die eingeschriebenen Studierenden, die Professor*innen und Juniorprofessor*innen, die Honorarprofessor*innen, die außerplanmäßigen Professor*innen sowie die Privatdozent*innen, die Doktorand*innen, die Lehrbeauftragten und gastweise tätigen Lehrkräfte.

Laut § 9 (2) der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander, ist die Beschwerde schriftlich zu erheben oder mündlich zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle zu erklären. Im Falle der mündlichen Erklärung durch die beschwerdeführende Person nimmt ein*e Mitarbeiter*in der Beschwerdestelle die Beschwerde schriftlich auf und verfasst über den Inhalt des Gesprächs eine Niederschrift. Die Niederschrift wird der beschwerdeführenden Person am Ende des Gesprächs zur Durchsicht und anschließenden Unterschrift vorgelegt. Die beschwerdeführende Person kann sich durch Dritte vertreten lassen.

Die Beschwerde kann folglich formlos schriftlich, per E-Mail, telefonisch, durch Dritte oder persönlich bei der Beschwerdestelle eingelegt werden. Beinhalten sollte sie insbesondere, was passiert ist, wer beteiligt ist, ob es Zeug*innen gibt, welche Personen und Stellen in der Angelegenheit bereits kontaktiert wurden und ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden.

Musterschreiben und Formulierungshilfen finden Sie hier.

Nein. Die Beschwerde an der Universität Paderborn ist an keine Frist gebunden.

Maßnahmen und Sanktionen sind immer vom Einzelfall abhängig. Mögliche Maßnahmen sind in § 12 AGG und § 10 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander aufgeführt.

Die beschwerdeführende Person kann jederzeit die Beschwerde zurückziehen. Damit ist das Beschwerdeverfahren beendet. Trotzdem muss die Universität ggf. weiter ermitteln und ist teilweise auch dazu verpflichtet (z.B. im Fall von Disziplinarmaßnahmen bei Beamt*innen). Auch aus § 12 AGG folgt bei Kenntnis einer Diskriminierung eine Verpflichtung der Universität zum Handeln, um eine spätere Haftung auszuschließen.