In­form­a­tion­en für Be­w­er­ber­*innen

Auf dieser Seite erhalten Bewerber*innen einen Überblick über den Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Universität Paderborn.
Das Verfahren richtet sich nach der Berufungsordnung der Universität Paderborn auf Grundlage des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein‑Westfalen (HG NRW).

Ab­lauf eines Beru­fungs­ver­fahrens

Ausschreibung
Das Verfahren zur Neu‑ oder Wiederbesetzung einer Professur wird durch die jeweilige Fakultät eingeleitet. Nach der Entscheidung des Präsidiums wird die Professur öffentlich ausgeschrieben.

Die Universität Paderborn spricht mit ihren Ausschreibungen ausdrücklich qualifizierte Kandidat*innen im In‑ und Ausland an und verfolgt das Ziel, die Internationalisierung sowie den Anteil von Professorinnen weiter zu erhöhen.

Auswahl und Arbeit der Berufungskommission
Die Berufungskommission setzt sich aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden zusammen. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung sind an allen Verfahrensschritten beteiligt.

Auf Grundlage eines festgelegten Kriterienkatalogs wählt die Berufungskommission Bewerber*innen für die engere Auswahl aus und lädt diese zu Vorstellungsveranstaltungen ein.

Die Vorstellungsveranstaltungen umfassen in der Regel:

  • einen hochschulöffentlichen fachlichen Vortrag,
  • ggf. eine Lehrprobe,
  • eine Diskussion zum Forschungs‑ und Lehrkonzept,
  • ein nichtöffentliches Gespräch mit der Berufungskommission (u. a. zu Ausstattungsfragen).

Ziel ist es, sowohl die fachliche Qualifikation als auch die didaktischen Fähigkeiten der Bewerber*innen zu beurteilen.

Begutachtung und Berufungsvorschlag
Für Bewerber*innen der engeren Auswahl werden mindestens zwei externe Fachgutachten eingeholt.  

Auf dieser Grundlage erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthält. Die Reihenfolge ist ausführlich zu begründen und wird zusammen mit dem Verfahrensverlauf in einem Abschlussbericht dokumentiert.

Beschlussfassung in den Gremien
Über den Berufungsvorschlag entscheidet zunächst der Fakultätsrat. Anschließend wird der Vorschlag über die*den Präsident*in dem Präsidium vorgelegt.  

Nach Beratung im Präsidium erfolgt die Vorlage an den Senat zur Zustimmung.

Ruferteilung
Nach Zustimmung durch den Senat wird der Ruf durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Universität Paderborn an die erstplatzierte Person erteilt.