Informationen für Fakultäten und Einrichtungen

Wissenschaftliche Beschäftigte sind die den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universität Paderborn zugeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors zugeordnet sind, ist diese oder dieser weisungsbefugt.

Die wissenschaftlichen Beschäftigten haben als Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebotes erforderlich ist.

Voraussetzung für die Beschäftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

  • bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
  • bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten tätig sind, in der Regel die Promotion.

Die Beschäftigung der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten erfolgt nach der Maßgabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben (u.a. WissZeitVG) sowie des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

Bitte beachten Sie, dass bei Personalmaßnahmen für wissenschaftliche Tarifbeschäftigte die Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr betragen muss und ein Wechsel vom Status einer/eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) nicht möglich ist!

Ein entsprechender Antrag auf Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter ist vom jeweiligen einzustellenden Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten. Bitte fügen Sie dem Antrag die Anlage zur Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten bei.

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das weitere Verfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für Personalmaßnahmen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin dem Personaldezernat vorliegen müssen und eine Tätigkeit an der Universität Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebietes 4.2 abzustimmen.

Formulare:

Antrag auf Beschäftigung von wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten

Anlage zum Beschäftigungsantrag

Informationen:

Verfahrenshinweise zu Einstellungsverfahren bei wissenschaftlichem Personal

Infoblatt: Personalauswahl an der Universität Paderborn

Verfahrensschritte bei Einstellung von wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten

Verfahrensschritte bei Vertragsverlängerung von wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten

Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Finanzierung, Ausgestaltung und Umsetzung von Arbeitsverträgen