Professurvertretung 

Die Hochschule kann übergangsweise bis zur Besetzung einer Professur eine Vertreterin oder einen Vertreter mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus dieser Stelle beauftragen (§ 39 HG). Die mit der Vertretungsprofessur Beauftragten müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 36 HG erfüllen.

Die Professurvertretung ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; sie begründet kein Dienstverhältnis.

Zur Durchführung der Maßnahme ist ein entsprechender Antrag nebst Anlage auf dem Dienstweg beim Personaldezernat einzureichen.  

Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze für Professurvertretungen geben einen Überblick über die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragestellungen. 

Grundsätze für Professurvertretungen an der Universität Paderborn

Darüber hinaus stehen bei Fragen zu Professurvertretungen Frau Nicole Figarski für die Fakultäten Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau und Elektrotechnik, Informatik und Mathematik telefonisch unter 05251/60-5280 und Herr Tim Göke für die Fakultäten Naturwissenschaften und Kulturwissenschaften telefonisch unter 05251/60-4102 gern zur Verfügung.