Professurvertretungen an der Universität Paderborn

Die Hochschule kann übergangsweise bis zur Besetzung einer Professur eine*n Vertreter*in mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus dieser Stelle beauftragen (§ 39 HG). Die für eine Professurvertretung in Betracht kommenden Personen müssen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 HG erfüllen.

Bitte beachten Sie: 

Die Professurvertretung ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art und begründet kein Dienstverhältnis.

Für die Beauftragung zur Professurvertretung ist ein entsprechender Antrag erforderlich, den sie bitte ausschließlich elektronisch auf dem Dienstweg an folgende Adresse richten: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de 

Einen Überblick zu grundlegenden Fragen rund um das Thema Professurvertretungen bieten die nachfolgenden Grundsätze: 

Grundsätze für Professurvertretungen an der Universität Paderborn

Für weiterführende Fragen stehen die Kolleg*innen des Sachgebietes 4.2 gern zur Verfügung.