Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Universität Paderborn

Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte sind die den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universität Paderborn zugeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors zugeordnet sind, ist diese oder dieser weisungsbefugt.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter haben als Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebotes erforderlich ist.

Die Aufgaben der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten ergeben sich aus § 44 Hochschulgesetz (HG) NRW.