Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs
Graduiertenkollegs können pro Jahr bis zu 15.000 Euro im Rahmen eines Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrags für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen. Die DFG will durch diese Möglichkeit Forschungsverbünde motivieren, ihre Bestrebungen im Bereich der Gleichstellung zu verstärken.
Diese Mittel sollen eingesetzt werden, um die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen, die im Forschungsverbund von der DFG geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen (neben ihrer fachlichen Qualifizierung) für ihre wissenschaftliche Karriere zu qualifizieren und um den Arbeitsplatz „Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten.
Die mit den zusätzlichen Mitteln beabsichtigten Gleichstellungsmaßnahmen müssen im Antrag skizziert werden. Zudem muss in der Antragstellung über bereits existierende Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele informiert und erläutert werden, in welcher Weise die von der DFG erbetenen Mittel zur Verstärkung der eigenen Maßnahmen eingesetzt werden sollen.
Weitere Informationen und Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie hier.
Zudem unterstützt die DFG die Förderung der Chancengleichheit im Rahmen von Graduiertenkollegs durch die Finanzierung besonderer Leistungen und Regelungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern sowie durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Unterstützung für schwangere/stillende Doktorandinnen und Postdoktorandinnen.
Für Fragen zu Gleichstellungsmaßnahmen in den Programmen Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen steht bei der DFG Herr Dr. Armin Krawisch (E-Mail: Armin.Krawisch@dfg.de, Telefon: 0228/885- 2424) zur Verfügung. Fragen zu diesem Bereich beantworten zudem auch die für die Betreuung Ihres Graduiertenkollegs zuständigen Referentinnen und Referenten.