Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Forscher*innengruppen
Von der (designierten) Leitung einer Forscher*innengruppe können pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsmaßnahmen der Forscher*innengruppe beantragt werden.
Die Prüfungsgruppe ist von der Leitung der Forscher*innengruppe darüber zu informieren, welche Chancengleichheitsmaßnahmen bereits existieren.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.