Ge­än­der­te För­der­be­din­gun­gen der För­der­li­ni­en 1 und 2 im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zepts

Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universität Paderborn wurden Maßnahmen verankert, um den Frauenanteil in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase zu erhöhen. Die Fördermaßnahmen umfassen die „Einrichtung eines Personalmittelpools für Absolventinnen“ (Förderlinie 1), die „Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen“ (Förderlinie 2) und das „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren“ (Förderlinie 3).

Für die Förderlinien 1 und 2 wurden die Förderbedingungen geändert:

  • Der Beschäftigungsumfang der WiMi-Stellen im Rahmen der Förderlinien 1 und 2 wurde von 50 % TV-L E13 auf 100 % TV-L E13 erhöht, um damit zu einer Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals beizutragen.
  • Der Stichtag der Antragstellung wurde vom 15. Juni auf den 15. Oktober verschoben, um möglichst vielen Absolventinnen eines Kalenderjahres eine Bewerbung zu ermöglichen. Auf eine jährliche Zweitausschreibung der Förderlinie 1 wird zukünftig verzichtet.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Irmgard Pilgrim und Britta Götte, Dez. 1.3 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Förderlinien und zur Antragstellung erhalten Sie hier.