Informationen für Mitarbeiter*innen
Die Pflege von Angehörigen stellt Beschäftigte vor eine große zeitliche, körperliche und seelische Herausforderung. Um die Pflegeverantwortung mit dem Beruf zu vereinbaren, bedarf es zeitlicher Flexibilität und individueller Lösungen der Arbeitszeitgestaltung.
Im Folgenden erhalten Mitarbeiter*innen einen Überblick über die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitszeit an der Universität Paderborn sowie über gesetzliche und tarifliche Regelungen einer Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung.
Familienfreundliche Gestaltung von Arbeitszeit & Arbeitsort an der UPB
Die Universität Paderborn bietet Mitarbeiter*innen flexible Regelungen zur Gleitzeit, die Möglichkeit der Mobilen Arbeit und eine große Bandbreite realisierbarer Teilzeitmodelle. Damit leistet die Universität Paderborn einen wertvollen Betrag zur besseren Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und beruflichen Verpflichtungen.
Über die konkreten Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitszeitanpassung informiert Sie Ihr Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.
Die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit bietet den Mitarbeiter*innen der Universität Paderborn die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und mit Care-Verantwortung zu vereinbaren.
Zur flexiblen Gestaltung der täglichen Arbeitszeit gilt nach der Dienstvereinbarung die Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr als die Zeit, in der die Mitarbeiter*innen den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können. Die Servicezeit zur Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit jeder Organisationseinheit mit ausreichender personeller Besetzung ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgelegt.
Weitere Informationen & Beratung erhalten Sie im Personaldezernat.
Mit der neuen Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit ermöglicht es die Universität Paderborn ihren Beschäftigten dauerhaft, d.h. auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus, mobil zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Arbeiten an einem Ort außerhalb der Universität für Beschäftigte möglich ist, sofern dafür geeignete Tätigkeiten ausgeübt werden.
Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Beschäftigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen und bietet Eltern sowie Beschäftigten mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit, Beruf und Familienarbeit besser miteinander vereinbaren zu können. Regelmäßige Mobile Arbeit soll grundsätzlich nicht mehr als 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Bei Bedarf und wenn die Abläufe im Arbeitsumfeld es zulassen, ist es grundsätzlich auch möglich in höherem Umfang mobil zu arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche kann darüber hinaus mit Zustimmung des jeweiligen Personalrates die Höchstgrenze für situative Mobile Arbeit auf bis zu 50 Tage pro Jahr erweitert werden. Weiterhin ist es nach individueller Prüfung ggf. auch möglich, in familiären Sonderfällen aus dem Ausland zu arbeiten.
Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.
Für die individuelle Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses bietet die Universität Paderborn im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr flexible Rahmenbedingungen. So gibt es eine Vielzahl realisierter Teilzeitmodelle, die im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr hilfreich sind.
Im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurde zur Unterstützung der individuellen Arbeitszeitgestaltung folgendes festgehalten:
„Beschäftigungsverhältnisse sind so zu gestalten, dass Kindererziehung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger mit der Wahrnehmung der Dienstaufgaben zu vereinbaren sind. Auf Antrag der Beschäftigten soll im Einzelfall nach Wegen gesucht werden, eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit und eine individuelle Stundenarbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass der Arbeitsumfang mit der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden kann.“ (Punkt 3.1.1)
Ferner wurde im Rahmenplan festgelegt, dass Leitungsfunktionsstellen so zu gestalten sind, dass sie von Teilzeitbeschäftigten wahrgenommen werden können.
Bei Fragen zur Teilzeitbeschäftigung wenden Sie sich bitte an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.
Gesetzliche und tarifliche Freistellungsmöglichkeiten
Um pflegende Angehörige zu unterstützen, hat der*die Gesetzgebende verschiedene Modelle eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu gewährleisten.
Auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und das Landesbeamtengesetz des Landes NRW beinhalten Regelungen, die beim Auftreten eines Pflegefalles in der Familie eine Freistellung ermöglichen.
Es kann vorkommen, dass die innerbetrieblich vereinbarten Möglichkeiten (z.B. Telearbeit, Gleitzeit) zur Betreuung von pflegenden Angehörigen nicht ausreichen und Arbeitnehmer*innen darüber hinaus für eine befristete Zeit eine teilweise oder vollständige Freistellung von ihrer Arbeit benötigen.
Der*die Gesetzgebende hat durch das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz die Freistellungsansprüche von Beschäftigten für die Pflege eines nahen Angehörigen geregelt. Diese Gesetze beschäftigen sich mit Freistellungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer*innen und sollen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beitragen.
Weitere Informationen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie hier.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beinhaltet Regelungen zum Thema Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung, die beim Auftreten eines Pflegefalles in der Familie eine Freistellung ermöglichen.
TV-L: § 11 Teilzeitbeschäftigung
TV-L: § 28 Sonderurlaub
TV-L: § 29 Arbeitsbefreiung
Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.
Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.
Hierzu berät das Personaldezernat gern weiter.