Minimum Wage Act (MiLoG) - Obligation for recording work hours

The regulations of the new Minimum Wage Act (MiLoG) have been applicable since January 1, 2015.

 

This results in additional control and recording obligations.

 

* Die Version für das Kalenderjahr 2018 erhält zusätzlich in jedem Monatsblatt ein Feld (P2) zur Eingabe von Verrechnungszeiten. Diese Möglichkeit ist z.B. gedacht für Fälle, in denen das Beschäftigungsverhältnis nicht am 1. des Monats beginnt oder am letzten des Monats endet. Der Eintrag erfolgt hier im Fomat: Dezimalstunden (d.h. 3 Std. 45 Min. = 3,75 ).