Willkommen auf den Informationsseiten der SHK-Hilfskraftverwaltung
Sie möchten Studentische Hilfskräfte (SHK) beschäftigen bzw. als SHK beschäftigt werden. Hier finden Sie Informationen rund um die Antragsstellung und weitergehende Hinweise.
Wer kann SHK werden?
SHK sind Studierende, die zur Erbringung von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfstätigkeiten beschäftigt werden und die in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zugeordneten Fach noch über k e i n e n berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) verfügen.
Die Studierenden müssen an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sein. Eine befristete Beschäftigung ist maximal für die Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.
Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für jeweils ein Jahr abgeschlossen; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
Womit Sie uns das Leben leichter machen - Allgemeine Hinweise zur Antragsstellung
Unterlagen bitte möglichst doppelseitig ausdrucken, lochen und bei Dokumenten mit mehr als einem Blatt, alle Blätter fest miteinander verbinden! Die Vorlagen müssen von den Hilfskräften alle im Original unterschrieben werden, digitale oder eingescannte Unterschriften reichen an dieser Stelle leider nicht aus.
Anträge bitte vollständig spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn an das Personaldezernat abgeben. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht sichergestellt werden. Bei verspätetem Antragseingang müssen wir ggf. den Beschäftigungsbeginn nach hinten verschieben, was im schlechtesten Fall zu einer Beschäftigungsunterbrechung für die Hilfskraft führen kann. Bitte halten Sie deshalb unbedingt die Vorlauffristen ein.
Der von der Hochschule gegengezeichnete und (erst!) damit gültige Arbeitsvertrag wird der Hilfskraft nach Bearbeitung per Email zugeleitet. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass die angegebene Email-Adresse korrekt ist.
Wichtige Hinweise für Studentische Hilfskräfte gibt das Landesamt für Besoldung und Versorgung mit diesem Merkblatt.
Informationen zum Datenschutz im Beschäftigungskontext an der Universität Paderborn finden Sie unter www.uni-paderborn.de/zv/personaldatenschutz .
[Beachten Sie bitte, dass die Darstellung der Formulare für die Ansicht im MS Internet Explorer ab Version 9 optimiert ist! In alternativen Internet Browsern wie Firefox, Chrome, Safari u.a. müssen die PDF-Dateien ggf. vorab lokal gespeichert werden (mit: rechte Maustaste drücken, dann "Ziel speichern unter") und anschließend im Adobe Reader bzw. einem alternative PDF-Viewer geöffnet werden.]
Einzureichende Unterlagen bei
- 1a) Vordruck SHK-Antrag (einfach) / PDF
- 1b) Anlage "Begründung", falls der Beschäftigungszeitraum nicht 12 Monaten entspricht / PDF
- 1c) Vordruck SHK-Vertrag-Neueinstellung (einfach)/ PDF
- 1d) Vordruck SHK Belehrung und Verpflichtung/ PDF
- 1e) LBV-Vordruck „Persönliche Angaben“ (LBV(A)26.20..) (zweifach) / PDF
(Ausfüllhinweise "Steuermerkmale) - 1f) LBV-Vordruck „Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung“ (LBV(A)02sv.20..) (zweifach) / PDF
- 1g) aktuelle Studienbescheinigung mit Semesterzahl und Fachangabe
- 1h) Kopie der Krankenversichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse
- 2a) Vordruck SHK-Antrag (einfach) / PDF
- 2b) Anlage "Begründung", falls der Beschäftigungszeitraum nicht 12 Monaten entspricht / PDF
- 2c) Vordruck SHK-Vertrag (einfach) / PDF
- 2d) LBV-Vordruck „Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung“ (LBV(A)02sv.20..)(zweifach) / PDF
- 2e) Vordruck "Angaben zu Steuermerkmalen" PDF
(Ausfüllhinweise "Steuermerkmale") - 2f) ggf. aktuelle Studienbescheinigung mit Semesterzahl und Fachangabe
- 2g) alle anderen Unterlagen nur bei Veränderungen
Bei Unterbrechungen von mehr als einem Jahr zusätzlich: - 2h) LBV-Vordruck "Persönliche Angaben" (LBV(A)26.20..) (zweifach) / PDF
(Ausfüllhinweise "Steuermerkmale") - 2i) Kopie der Krankenversichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse
- 4a) Vordruck SHK-Antrag (einfach) / PDF
Hinweis: Bitte tragen Sie hier ausschließlich die Daten wie Arbeitszeit oder Finanzierung für die zusätzliche, d.h. zweite Beschäftigung ein! - 4b) Vordruck SHK-Änderungsvertrag (einfach) / PDF
Hinweis: Bitte tragen Sie hier nur die Daten für die zusätzliche, d.h. zweite Beschäftigung ein. - 4c) ggf. aktuelle Studienbescheinigung mit Semesterzahl und Fachangabe
- 4d)alle anderen Unterlagen nur bei Veränderungen
- 6a) Formlose, fristgerechte Kündigung (zum Ende des nächsten Monats, d.h. z.B. Kündigung am 20.05. zum 30.06.)
oder - 6b) wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann:
Auflösungsvertrag (zweifach) mit Unterschrift der Hilfskraft und Genehmigung des Vorgesetzten / PDF
Arbeiten Sie nicht nur für die Universität Paderborn sondern auch noch für einen anderen Arbeitgeber, oder planen Sie die Aufnahme einer solchen Tätigkeit, wird es arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich komplizierter. In solchen Fällen wird es schwieriger, insbesondere die mögliche Sozialversicherungspflicht zu überschauen und ggf. die Fallstricke vorzeitig zu erkennen.
Sprechen Sie uns daher frühzeitig an und nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz in diesem Themenfeld.
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, Ihre Nebentätigkeit vor der Aufnahme bei uns anzuzeigen. Wir benötigen hierzu von Ihnen:
- 7a) Vordruck „Nebentätigkeitserklärung“
- 7b) Vordruck „Angaben zu Steuermerkmalen“
- 7c) Vordruck „Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung“ (zweifach)
- 7d) falls von Ihnen gewünscht: Antrag auf Pauschalsteuer
- 8a) Studienbescheinigung aus der die Einschreibung im Masterstudiengang hervorgeht
- 8b) Dienstzeitenbescheinigung einer anderen deutschen Hochschulverwaltung über vorherige SHK-Beschäftigungen (da diese Vortätigkeiten auf die maximale Beschäftigungszeit von 6 Jahren anzurechnen sind)
- 8c) Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur Ausübung der SHK-Tätigkeit oder bei EU-Bürgern Kopie der Identity Card (eine Beschäftigung ist immer nur längstens bis zum Ende der Aufenthaltserlaubnis möglich)
- 8d) Nachweis über die Gewährung eines Stipendiums
- 8e) Heiratsurkunde/Geburtsurkunde der Kinder
- 8f) ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob)
- 8g) Vordruck „Nebentätigkeitserklärung" / WORD