Besoldung

Die Berechnung und Zahlung der Bezüge aller Beamt*innen erfolgt durch das Landesamt  für  Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW).

Die Auszahlung der Bezüge der Beamt*innen erfolgt im Voraus. Zahltag ist jeweils der letzte Bank-Werktag eines Monats. Auskünfte zu Fragen der Besoldung gibt ausschließlich das LBV. Bitte halten Sie für Rückfragen Ihre LBV-Personalnummer bereit, die Ihnen zu Beginn der Beschäftigung mitgeteilt wurde und sich auf jeder Bezügemitteilung befindet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der*die Beamt*in ist verpflichtet, seine*ihre Bezügemitteilungen sorgfältig zu prüfen. Ferner besteht die Verpflichtung, alle Änderungen, die die Person betreffen (z.B. Änderung des Familienstandes, der Bankverbindung, Adressänderung, Geburt eines Kindes etc.) dem Personaldezernat und dem LBV unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Siehe auch Rubrik - Änderung der persönlichen Verhältnisse.

Aufnahme der Zahlung

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. Versetzung an die Universität Paderborn wird das LBV über die Einstellung im Beamtenverhältnis informiert. Für die erstmalige Auszahlung der Bezüge benötigt das LBV eine Bearbeitungszeit von in der Regel bis zu 6 Wochen, sodass es zu Verzögerungen der erstmaligen Zahlung der Bezüge durch das LBV kommen kann. In der Regel erfolgt die Zahlung eines Abschlages, der dann mit den nachfolgenden Monaten verrechnet wird.

Bitte beachten Sie, dass das LBV nicht für jeden Monat eine Bezügemitteilung erstellt. Sie erhalten nur eine neue Bezügemitteilung, wenn sich der Auszahlungsbetrag verändert hat oder wenn sich andere bedeutsame Änderungen (Änderung Steuerklasse, Teilzeitbeschäftigung etc.) ergeben haben. Die Bezügemitteilung wird fortlaufend nummeriert.

Bei Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung steht Ihnen das Sachgebiet 4.2 Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.