Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Sonderforschungsbereichen
Sonderforschungsbereiche können zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen. Es können bis zu 30.000 Euro pro Jahr bzw. 120.000 Euro pro Förderperiode mit dem Einrichtungs- bzw. Fortsetzungsantrag als Pauschale beantragt werden. Die Summe kann bei Bedarf auch ungleichmäßig über die Förderperiode verteilt werden, eine nachträgliche Verschiebung bewilligter Mittel in andere Haushaltsjahre ist allerdings nicht möglich.
Der Mittelbedarf ist durch Darstellung der geplanten Maßnahmen kurz zu skizzieren. Dabei sollte sein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Sonderforschungsbereiches und sein Bezug zu den bereits bestehenden hochschuleigenen Maßnahmen, die im allgemeinen Antragsteil aufgeführt werden, dargestellt werden.
Innerhalb der Förderperiode können Sonderforschungsbereiche auch anderweitig eingesparte SFB-Mittel umdisponieren und für Gleichstellungsmaßnahmen verwenden. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht nötig. Hier finden Sie weitere Informationen zur Handhabung erhaltener Mittel.
Weitere Informationen und Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Dr. Klaus Wehrberger (Tel.: 0228/885-2355, E-Mail: klaus.wehrberger@dfg.de) oder die jeweils zuständigen Ansprechpersonen in der Gruppe Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Exzellenzcluster der DFG-Geschäftsstelle.