Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Schwerpunktprogrammen
In einem Schwerpunktprogramm können im Rahmen des Koordinationsprojektes pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsmaßnahmen beantragt werden.
Hier kann die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln beispielsweise dafür eingesetzt werden, eine Netzwerkbildung zwischen den im Schwerpunktprogramm geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen zu initiieren. Denkbar ist auch, dass mit zusätzlichen Mitteln die Betreuung von Kindern der Wissenschaftler*innen während einer Veranstaltung des Schwerpunktprogramms finanziert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu Gleichstellungsmaßnahmen in Schwerpunktprogrammen und Forscher*innengruppen stehen Ihnen bei der DFG Frau Doris Brennecke-Schröder (E-Mail: Doris.Brennecke-Schroeder(at)dfg(dot)de, Telefon: 0228/885-2614) sowie die zuständigen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.