Chancengleichheitsmaßnahmen in der Einzelförderung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verfügt über verschiedene Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren Programmen zur Einzelförderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Forschungsstipendium) sowohl in der Phase der Antragstellung als auch in der Phase der Projektdurchführung:
- Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände der Antragsteller*innen bei der Beurteilung ihrer wissenschaftlichen Leistung
- Ausgleich des Ausfalls oder einer Teilzeittätigkeit der Projektleiter*in/Teilprojektleiter*in aus familiären Gründen (beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger)
- Ausgleich des Ausfalls oder der Teilzeittätigkeit des im Projekt beschäftigten Personals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über Mutterschutz oder Elternzeit
Für Antragsteller*innen besteht die Möglichkeit, individuelle Lebensumstände anzugeben, die bei der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung eines Antrags berücksichtigt werden.
Für die Phase der Projektdurchführung besteht die Option, in bestimmten Situationen (z. B. Ausfall von wissenschaftlichem Personal) (zusätzliche) Mittel für Maßnahmen der Chancengleichheit zu beantragen und einzusetzen.
Weitere Informationen sowie Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie hier.