Beratungsangebot zu Gleichstellungsaspekten bei der Beantragung von Forschungsprojekten
Gleichstellung ist ein entscheidungsrelevantes Kriterium bei der Bewilligung von Fördergeldern durch die DFG an Hochschulen und Forschungsinstituten. Anträge können aufgrund einer nicht ausreichenden Darstellung bzw. dem Fehlen von Gleichstellungsmaßnahmen abgelehnt werden, wie in der Vergangenheit bereits geschehen.
Um Antragsteller*innen in diesem Bereich zu unterstützen, hat das Präsidium im Rahmen der Stellungnahme zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG beschlossen, ein Beratungsangebot zu Gleichstellungsaspekten bei der Beantragung von Forschungsprojekten (SFB, Graduiertenkollegs etc.) zu schaffen. Dieses Angebot umfasst:
- Information über die Möglichkeiten der Beantragung von zusätzlichen Finanzmitteln zur Gleichstellung
- Beratung bei der Entwicklung von passgenauen Gleichstellungskonzepten für die jeweiligen Vorhaben
- Beratung bei der Umsetzung der Konzepte
Informationen zum Thema „Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaftsförderung der DFG“ erhalten Sie auf der Website der DFG unter der Rubrik „Chancengleichheit“.
Kontakt
- Dr. Regina Sprenger
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Gleichstellungsbüro
Raum: W1.107
Tel.: 05251/60-5490
E-Mail: regina.sprenger(at)uni-paderborn(dot)de - Dipl.-Päd. Irmgard Pilgrim
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Gleichstellungsbeauftragte
Raum: E 2.103
Tel.: 05251/60-3724
E-Mail: irmgard.pilgrim(at)uni-paderborn(dot)de
Kontakt bei Fragen zur Forschungsförderung und Forschungsprogrammen
- Silke Horstmann
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Forschungsreferat der Universität Paderborn
Raum: B 2.229
Tel.: 05251/60-2564
E-Mail: horstmann(at)zv.uni-paderborn(dot)de
ÜBERSICHT
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- Informationen und Beratung zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt