Achtung:

Sie haben Javascript deaktiviert!
Sie haben versucht eine Funktion zu nutzen, die nur mit Javascript möglich ist. Um sämtliche Funktionalitäten unserer Internetseite zu nutzen, aktivieren Sie bitte Javascript in Ihrem Browser.

Sonniger Start in das neue Semester (April 2023). Bildinformationen anzeigen

Sonniger Start in das neue Semester (April 2023).

Foto: Universität Paderborn, Besim Mazhiqi

Chancengleichheit

Chancengleichheit beschreibt den sozialpolitischen Leitgedanken, dass alle Bürger*innen einer Gesellschaft unabhängig von Faktoren wie etwa ihrer sozialen Herkunft, Geschlechtszugehörigkeit, ethnischen Zugehörigkeit, Behinderung und weiteren Faktoren die gleichen Zugangsbedingungen – zum Beispiel zu Bildungsinstitutionen – und gleiche gesellschaftliche Teilhabechancen haben. Dabei muss zwischen formaler und substanzieller Chancengleichheit unterschieden werden:

  1. Formale Chancengleichheit hat das Ziel, grundsätzlich gleiche Ausgangsbedingungen für alle Menschen zu schaffen – bspw. durch einen formalisierten Zugang zu Berufsausbildungen und Hochschulen, der in eindeutig definierten Zugangsvoraussetzungen wie der Allgemeinen Hochschulreife besteht. Bei der formalen Chancengleichheit werden allerdings weder die Gründe analysiert, warum bestimmte Personen(-gruppen) Zugangsvoraussetzungen (nicht) erfüllen können, noch steht dahinter der Anspruch, dass entsprechende Strategien zu einem „wirklichen“ Erfolg führen.
  2. Letzteres ist das Ziel substanzieller Chancengleichheit, die eine Gleichverteilung der Möglichkeiten auf gesellschaftlichen Erfolg für alle Mitglieder einer Gesellschaft unabhängig von Merkmalen wie bspw. Geschlecht oder Ethnizität einfordert. Es geht entsprechend nicht ausschließlich darum, gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen sowie Zugangsbarrieren aufzuheben. Substanzielle Chancengleichheit ist demnach bspw. erst dann erreicht, wenn Frauen trotz vergleichbarer Qualifikation nicht mehr am Zugang zu Führungspositionen gehindert werden (siehe Eintrag Gläserne Decke). Ein Mittel zum Erzielen substanzieller Chancengleichheit stellt – sofern bisherige Maßnahmen nicht erfolgreich waren – dementsprechend die Einführung von Quoten, wie etwa der Frauenquote (siehe Eintrag Frauenquote), dar.

(Weiterführende) Literatur:

GenderKompetenzZentrum (2010): Chancengleichheit. Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, HU Berlin. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Hopf, Wulf/ Edelstein, Benjamin (2018): Chancengleichheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Verfügbar unter: Chancengleichheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit | bpb.de. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Sorger, Claudia (2014): Wer dreht an der Uhr? Geschlechtergerechtigkeit und gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik. Münster: Westfälisches Dampfboot. (Aufarbeitung der Theoriediskussion zu den Begriffen „Gleichheit“ und „Geschlechtergerechtigkeit“)

Gleichstellungsbeauftragte

Dipl. Päd. Irmgard Pilgrim
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Paderborn

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: E2.103
Tel.: 05251/603724
E-Mail: irmgard.pilgrim(at)upb(dot)de 

Webseiten der Gleichstellungsbeauftragten

Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies

Dr. Claudia Mahs
Geschäftsführerin des Zentrums für Geschlechterstudien/Gender Studies

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: H5.206
Telefon: 05251/60-2730
E-Mail: claudia.mahs(at)upb(dot)de

Webseiten des ZG

Frauen gestalten die Informationsgesellschaft

Dr. Stephanie Forge
Projektleitung

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: P1.6.09.1
Telefon: 05251/60-3003
E-Mail: stephanie.forge(at)uni-paderborn(dot)de

Webseiten des Projekts

Die Universität der Informationsgesellschaft