Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf/Studium
Die meisten Menschen wünschen sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung. Für pflegende Angehörige bringt dies oftmals tiefgreifende Veränderungen der persönlichen Lebensumstände mit sich.
Wenn zusätzlich zum Beruf die Pflege eines Familienmitgliedes sichergestellt werden muss, benötigen pflegende Angehörige Unterstützung und mehr zeitliche Flexibilität.
Diesen Entwicklungen tragen viele Arbeitgeber*innen schon heute mit Unterstützungsangeboten für pflegende Beschäftigte Rechnung. Die Universität Paderborn möchte mit diesem Informationsangebot einen ersten Schritt in diese Richtung tun. Mit dem FamilienServiceBüro unterstützt die Universität Paderborn Mitarbeiter*innen und Student*innen, die Pflegeverantwortung für Angehörige tragen.
Ziel des FamilienServiceBüro ist es, über bereits vorhandene regionale sowie bundesweite Unterstützungsleistungen und die wichtigsten Anlaufstellen zu informieren und Mitarbeiter*innen sowie Studen*innen dazu zu ermutigen, diese zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Pflege zu nutzen. Hiermit möchte die Universität Paderborn einen Beitrag auf dem Weg zu einer familien- und damit auch pflegefreundlicheren Arbeitswelt leisten.
Ende 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund achtzig Prozent aller Pflegebedürftigen werden im häuslichen Umfeld versorgt, davon 2,33 Millionen in der Regel allein durch ihre Angehörigen. Für diese Familien bedeutet das oft eine große Herausforderung. Nach wie vor übernehmen vor allem Frauen die Pflegeaufgaben, aber die Entwicklung zeigt, dass sich zunehmend auch Männer bei der Pflege der Angehörigen engagieren. Derzeit sind fast 50 Prozent der pflegenden Angehörigen berufstätig. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird für die kommenden Jahre mit einer massiven Zunahme der pflegebedürftigen Menschen gerechnet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnet mit 6,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland für das Jahr 2050. Hinzu kommt die Zunahme der Frauenerwerbsbeteiligung sowie die längere Lebensarbeitszeit. Die Anzahl der Menschen, die Pflege und berufliche Verpflichtungen miteinander vereinbaren müssen, wird demzufolge ebenfalls steigen. |
- Aktuelles & Veranstaltungen
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Notvertretungsrecht für Ehegatten ab dem 1. Januar 2023. Mehr Informationen
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Der Paritätische NRW I Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Paderborn
Veranstaltungsprogramm für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht.
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Notfallmappe
Die Notfallmappe hilft Beschäftigten und ihren Angehörigen, sich einen umfassenden Überblick über ihre wichtigsten persönlichen Dokumente zu verschaffen: In ihr können sie alle relevanten Informationen eintragen – von A wie Allergien bis Z wie Zusatzversicherungen. Zudem enthält sie aktuelle weiterführende Links, etwa zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegebedürftigkeit und Trauerfall. Die Notfallmappe ist damit ein wichtiges Tool, wenn es darum geht, für den Fall der Fälle – nämlich die Pflegebedürftigkeit – gewappnet zu sein. Mehr Informationen & Download
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WebTalk-Reihe für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung
Im Kontext der familiengerechten Hochschule hat das FamilienServiceBüro über das Jahr 2022 verteilt, eine Veranstaltungsreihe in Form von WebTalks organisiert, die sich thematisch der Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf/ Studium widmet. Mehr Informationen
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Akuthilfen für pflegende Angehörige bis Ende April 2023 verlängert
Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige weiterhin besonders belastet. Deshalb wurden die Akuthilfen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende April 2023 verlängert. Mehr Informationen
- Informationen für Mitarbeiter*innen
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Wenn kurz- oder mittelfristig eine Pflegesituation eintritt, kann für den pflegenden Angehörigen eine Freistellung von der Arbeit eine hilfreiche Möglichkeit sein. Die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege finden sich vor allem im Pflegezeitgesetz (PflegeZG), im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Sozialen Pflegeversicherung. Beschäftigte haben Anspruch auf berufliche Freistellungen für die Pflege eines Angehörigen sowie auf finanzielle Hilfen.
Der Großteil der pflegenden Angehörigen, die vor dem Eintritt in die Pflegesituation berufstätig waren, bevorzugt aber - zumindestens mittelfristig - den Verbleib am Arbeitsplatz. In diesem Fall sind die Reduzierung der Arbeitszeit, eine Veränderung der Arbeitszeiten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Gleitzeit bietet, und auch die alternierende Telearbeit geeignete Maßnahmen für eine Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf.
- Informationen für Student*innen
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Studierende, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, erhalten durch den Familienparagraf die Möglichkeit Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit zu erbringen.
Darüber hinaus können sich Studierende für die Pflege von nahen Angehörigen, denen bereits ein Pflegegrad zuerkannt wurde, vom Studium beurlauben lassen.
Weitere Informationen zum Familienparagraf sowie zur Beurlaubung vom Studium.
- Finanzierung von Pflege
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Pflegekosten werden innerhalb eines begrenzten Rahmens von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigen von der Pflegekasse einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben. Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind, müssen aus privaten Mitteln finanziert werden. Können Pflegebedürftige die notwendige Pflege nicht privat finanzieren, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein.
Mehr Informationen zu den Pflegegraden sowie den Pflegeleistungen erhalten Sie hier.
- Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
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Pflegende Angehörige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen nicht (dauerhaft) allein bewerkstelligen können, haben die Möglichkeit, auf eine Vielzahl von Dienstleistungen zurückzugreifen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.
Jede*r Pflegebedürftige hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Die Entlastung der Pflegepersonen ist wichtig, um die Versorgung auch langfristig sicherzustellen und die Gesundheit der Pflegenden zu erhalten.
Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag.
- Angebote & Leistungen bei Demenz
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Die häusliche Pflege und Betreuung demenziell erkrankter Menschen stellt pflegende Angehörige vor besondere Herausforderungen. Mit fortschreitender Demenz benötigen die Erkrankten immer mehr Betreuung und Beaufsichtigung.
- Soziale Absicherung der Pflegeperson
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Wer Angehörige oder auch andere Menschen pflegt, ist unter bestimmten Bedingungen in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
- Vorsorge & Nachlass
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Wir alle können in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des alltäglichen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oder wir müssen uns auf einmal selbst mit dem Thema Pflege von Angehörigen auseinandersetzen.
Sind bereits Vorkehrungen getroffen worden, ist dies eine Erleichterung für alle und hilft bei anstehenden schwerwiegenden Entscheidungen. Nur wer rechtzeitig vorsorgt, kann sich sicher sein, dass eine Person des eigenen Vertrauens erforderlichenfalls rechtlich wirksame Entscheidungen treffen kann.
Zudem werden pflegende Angehörige in Bezug auf das Erbrecht begünstigt.
- Selbstfürsorge
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Die Pflege und Betreuung eines Menschen stellt Angehörige vor eine große Herausforderung, denn sie müssen auch weiterhin ihre eigenen Bedürfnisse berücksichtigen. Eine solche Situation kann zu einer Überlastung oder Überforderung führen, die sich sowohl körperlich als auch psychisch äußern kann.
Nur wer für sich selbst sorgt, kann langfristig die Sorge und Pflege für andere übernehmen.
- Pflegeberatung für Beschäftigte & Studierende
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Kommt es zu einer Pflegesituation, müssen viele Fragen geklärt werden.
Im Kreis Paderborn gibt es verschiedene Beratungsangebote für pflegende Angehörige.Hier finden Sie weitere Informationen zu Beratungsmöglichkeiten.
Übersicht
- Vereinbarkeit Elternschaft & Beruf/Studium
- Vereinbarkeit Pflege & Beruf/Studium
- Kinderbetreuungsangebote an der UPB