Fa­mi­li­en­freund­li­che Ge­stal­tung der Ar­beits­zeit/des Ar­beit­s­or­tes an der Uni­ver­si­tät Pa­der­born

Die Universität Paderborn bietet ihren Mitarbeiter*innen durch flexible Gleitzeitregelungen, die Möglichkeit der Mobilen Arbeit und eine große Bandbreite realisierbarer Teilzeitmodelle gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und beruflichen Verpflichtungen.

In­for­ma­ti­o­nen zur Gleit­zeit

Die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit bietet den Mitarbeiter*innen der Universität Paderborn die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und mit Familienaufgaben zu vereinbaren. 

Zur flexiblen Gestaltung der täglichen Arbeitszeit gilt nach der Dienstvereinbarung die Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr als die Zeit, in der die Mitarbeiter*innen den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können. Die Servicezeit zur Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit jeder Organisationseinheit mit ausreichender personeller Besetzung ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgelegt. 

Besonders für Eltern schulpflichtiger Kinder sind die großzügigen Übertragungsmöglichkeiten von Überstunden an der Universität Paderborn sehr hilfreich. Über einen Zeitraum von 12 Monaten können bis zu 80 Stunden Zeitguthaben angesammelt werden. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit, für Ferienzeiten, die ja die Anzahl der Urlaubstage weit überschreiten, zusätzliche freie Tage einzurichten.

Weitere Informationen & Beratung erhalten Sie im Personaldezernat.

In­for­ma­ti­o­nen zur Teil­zeit

Für die individuelle Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses bietet die Universität Paderborn im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr flexible Rahmenbedingungen. So gibt es eine Vielzahl realisierter Teilzeitmodelle, die im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr hilfreich sind. 

Im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurde zur Unterstützung der individuellen Arbeitszeitgestaltung folgendes festgehalten:

„Beschäftigungsverhältnisse sind so zu gestalten, dass Kindererziehung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger mit der Wahrnehmung der Dienstaufgaben zu vereinbaren sind. Auf Antrag der Beschäftigten soll im Einzelfall nach Wegen gesucht werden, eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit und eine individuelle Stundenarbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu ermöglichen. Es wird darauf geachtet, dass der Arbeitsumfang mit der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden kann.“ (Punkt 3.1.1)

Ferner wurde im Rahmenplan festgelegt, dass Leitungsfunktionsstellen so zu gestalten sind, dass sie von Teilzeitbeschäftigten wahrgenommen werden können.

Bei Fragen zur Teilzeitbeschäftigung wenden Sie sich bitte an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.

In­for­ma­ti­o­nen zur Mo­bi­len Ar­beit

Mit der neuen Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit ermöglicht es die Universität Paderborn ihren Beschäftigten dauerhaft, d.h. auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus, mobil zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Arbeiten an einem Ort außerhalb der Universität für Beschäftigte möglich ist, sofern dafür geeignete Tätigkeiten ausgeübt werden.

Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Beschäftigten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen und bietet Eltern sowie Beschäftigten mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit, Beruf und Familienarbeit besser miteinander vereinbaren zu können. Regelmäßige Mobile Arbeit soll grundsätzlich nicht mehr als 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Bei Bedarf und wenn die Abläufe im Arbeitsumfeld es zulassen, ist es grundsätzlich auch möglich in höherem Umfang mobil zu arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche kann darüber hinaus mit Zustimmung des jeweiligen Personalrates die Höchstgrenze für situative Mobile Arbeit auf bis zu 50 Tage pro Jahr erweitert werden. Weiterhin ist es nach individueller Prüfung ggf. auch möglich, in familiären Sonderfällen aus dem Ausland zu arbeiten. 

Mehr Informationen & Beratung erfolgt über das Personaldezernat.