Finanz- und Wirtschaftscompliance an der UPB

Ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen und privaten Mitteln ist eine der grundlegenden Voraussetzungen einer leistungsfähigen Universität. Als Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind wir dem Staat, der Gesellschaft und unseren Förderern zur höchsten Integrität verpflichtet.

Finanz- und Wirtschaftscompliance stellt sicher, dass alle geldwerten Geschäfte an unserer Hochschule rechtmäßig, wirtschaftlich und zweckgebunden ablaufen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass finanzielle Ressourcen genau dort fließen, wo sie am meisten nutzen: Insbesondere für exzellente Lehre, innovative Forschung und moderne Infrastruktur.

Die zentrale Aufgabe der Stabsstelle im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftscompliance ist es, zu beraten und Prozesse effizient und rechtskonform zu gestalten. Damit schafft sie Planungssicherheit in einem komplexen rechtlichen Umfeld.

Die Handlungsfelder der Finanz- und Wirtschaftscompliance erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus finanzieller Prozesse.

Die folgenden Anlaufstellen helfen Ihnen, bei ihrer täglichen Arbeit Fehler zu vermeiden, bevor sie entstehen:

Zen­tra­le Fi­nanz­buch­hal­tung, All­ge­mei­ne Ver­wal­tung

Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Verbuchung von Geschäftsvorfällen ist die Basis jeder Finanzberichterstattung. Das Sachgebiet 1.1 stellt sicher, dass alle Buchungen den gesetzlichen Vorschriften (z. B. HWFVO) und unseren internen Regelungen entsprechen.

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Fi­nanz­­ma­na­­ge­­ment, Ka­pa­­zi­täts­an­­ge­le­­gen­hei­ten, Be­richts­we­­sen

Das Sachgebiet 1.3 ist zuständig für die Bewirtschaftung verschiedener Mittelquellen der Hochschule. Dazu gehören die Budgetierung, die parametergesteuerte Mittelverteilung sowie die Abrechnung gegenüber dem MKW NRW.

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Be­schaf­fung

Transparente und faire Verfahren stellen sicher, dass die Bedarfe der UPB wirtschaftlich und unter Beachtung des Vergaberechts gedeckt werden. Das Sachgebiet 1.4 begleitet Sie von der Bedarfsfeststellung bis zur Auftragserteilung – im Einklang mit den Vorgaben des Vergaberechts.

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Dritt­mit­tel­ver­wal­tung, Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten

Externe Fördermittel leisten einen wichtigen Beitrag zur universitären Forschung. Das Sachgebiet 2.3 unterstützt Sie bei der Bewirtschaftung Ihrer Drittmittel. Der Fokus liegt auf einer projektgetreuen Mittelverwendung und lückenlosen Dokumentation, um die Einhaltung der verbindlichen Förderrichtlinien zu sichern und Rückforderungen zu vermeiden.

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