Kurzüberblick zur QVM-Antragstellung
Hinweis: Die QV-Mittel sind derzeit fast vollständig ausgeschöpft. Bitte prüfen Sie zunächst andere Finanzierungsquellen! Ausgenommen hiervon sind studentische Projekte.
ANTRAG
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 3 Monate!) vor Maßnahmenbeginn über den Dienstweg einzureichen. Eine nachträgliche Finanzierung von Maßnahmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich! Bitte lassen Sie Frau Götte vom Dezernat 1.3 parallel schon eine digitale Version des Antrags in Form eines PDF-Dokuments zukommen (Britta.Goette@zv.upb.de).
Die Antragslänge sollte nicht mehr 10 DIN-A4-Seiten (zzgl. Anlagen) betragen. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag die persönliche Anrede der Kommissionsmitglieder (z. B. "Sehr geehrte Mitglieder der zentralen QVM-Kommission") enthält sowie die handschriftliche Unterschrift der verantwortlichen Hochschulmitarbeitenden und Studierenden. Bei Gemeinschaftsprojekten ist die Unterschrift aller Antragsteller*innen notwendig. Bei studentischen Anträgen ist anzugeben, aus wie vielen Mitgliedern sich das Team der Initiative/ Projektgruppe zusammensetzt und welcher Fakultät sie angehören.
Bitte beschreiben Sie die geplante Maßnahme: gehen Sie hier auf die Zielsetzung ein und begründen Sie, wie durch das Projekt die Qualität der Lehre und des Studiums verbessert wird. Stellen Sie bitte die Interdisziplinarität klar heraus und machen nach Möglichkeit schon belastbare Angaben zum fakultätsübergreifenden Charakter (z. B. Prozentanteile).
Es ist zu begründen, weshalb die Maßnahme nicht aus anderen Mitteln – zumindest anteilig – mitfinanziert werden kann.
Bitte geben Sie für das Projekt/ die Maßnahme einen genauen Zeitraum an und legen ein detailliertes Konzept vor (z. B. Raumkonzept).
Eine dezidierte Kostenaufstellung (Bruttobeträge in Euro) ist in tabellarischer Form abzubilden. Die eingeholten Angebote werden als Anlage hinzugefügt.
Bitte erläutern Sie, welche Schritte unternommen werden, um die Veranstaltung einer breiten Gruppe von Interessenten zugänglich zu machen. Bei fakultätsübergreifenden Exkursionen o. Ä. ist außerdem der Auswahlprozess zu beschreiben, wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt.
Bei Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal sollte dargelegt werden, wie hoch die Lehrinhalte bei dem beantragten Projekt sind (Übersicht von Arbeitspaketen).
Bitte beachten Sie, dass bei Bewilligung von Personalmitteln weitere personalrechtliche Vorgaben einzuhalten sind!
BERICHT
Nach Ende des Förderzeitraums ist der Kommission ein Bericht über die Durchführung der durch zentrale Qualitätsverbesserungsmittel finanzierten Maßnahme vorzulegen. Die Berichtslänge sollte nicht mehr als 3 DIN-A4-Seiten betragen.
Bitte beschreiben Sie die Durchführung des Projekts/ der Maßnahme unter Einbeziehung der folgenden Aspekte: erreichte Ziele, Zeitraum, Kosten, unternommene Werbemaßnahmen, Anzahl der Teilnehmer*innen mit Fakultätszugehörigkeit sowie ggf. weitere Einnahmequellen und geleistete Eigenanteile/ Teilnehmer*innenbeiträge.
Die Darstellung der Kosten sollte – gegliedert nach Kostenarten – in tabellarischer Form erfolgen.
Die studentischen Gruppen/ Initiativen sollten außerdem auf ihrer Homepage veröffentlichen, wer als Ansprechpartner*in für das beschaffte (technische) Equipment zur Verfügung steht.
Für Fragen oder weitere Informationen (z. B. aktuelle Durchschnittssätze für Personal) steht Ihnen Frau Götte unter der Telefonnummer 05251/60-3875 jederzeit sehr gerne zur Verfügung.