Woh­nen für Stu­dent*in­nen mit Kin­dern in Pa­der­born

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Wohngeld, Wohnberechtigungsschein und Wohnungssuche.

Wohn­geld

Anspruchsberechtigte Student*innen

Wohngeld erhalten Mieter*innen oder Eigentümer*innen mit geringem Einkommen. Das Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines den Grundbedürfnissen entsprechenden Wohnens dienen. Student*innen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können kein Wohngeld erhal­ten. Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

Student*innen, die mit Familienangehörigen zusammenleben (Kind(ern), Partner*in), die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben. D. h., sobald mindestens eine Person im Haushalt lebt, die Anspruch auf Wohngeld hat, besteht ein Anspruch für den gesamten Haushalt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind Bürgergeld nach dem SGB II erhält und selbst aus diesem Grund kein Wohngeld erhält.

Student*innen, die BAföG als Bankdarlehen beziehen, können seit dem 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen.

Mindesteinkommen:

Da das Wohngeld ein Mietzuschuss ist und nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob die beantragende Person/ Familie inklusive des Wohngeldes mindestens über Einnahmen in Höhe von 80 % des Bedarfs von dem SGB XII verfügt. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, kann kein  Wohngeld beziehen. 

Grundlagen der Wohngeldberechnung:

Die Höhe des Wohngelds wird von der örtlichen Wohngeldstelle berechnet nach:

  • der Anzahl zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8)
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
  • dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

Antragstellung:

Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, muss zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei  der örtlichen Wohngeldstelle.

 

Weitere Informationen zum Wohngeld und den zuständigen Ansprechpartner*innen bei der Stadt Paderborn finden Sie hier.

Den Wohngeldrechner für NRW finden Sie hier

Gerne beräte Sie auch das FamilienServiceBüro zu den Anliegen rund um das Thema Wohngeld.

Wohn­be­rech­ti­gungs­schein

Student*innen haben auf Grund ihres meist sehr geringen Einkommens in der Regel Anspruch auf einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS besteht die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind oftmals günstiger als die auf dem freien Markt verfügbaren Angebote.

Haushaltsangehörige, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, erhal­ten einen gemeinsamen WBS. Dazu gehören neben Ehepaaren auch andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann erneut beantragt werden. Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines werden folgende Unter­lagen benötigt:

  • Erklärung für den sozialen Wohnungsbau von Wohnungssuchenden/Wohnungs­inhaber*innen

Hier noch ein wichtiger Hinweis!
Gleichzeitig mit der Antragstellung besteht bei der Stadt Paderborn die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für eine Sozialwohnung eintragen zu lassen. Bei dringendem Wohnbedarf, z. B. aufgrund einer Schwangerschaft, erfolgt eine bevorzugte Berücksichtigung des Bedarfs.

Ansprechpartner*innen zum Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Paderborn und weitere Informationen finden Sie hier.

Woh­nungs­su­che

Mit der Geburt eines Kindes ist oftmals auch ein Wohnungswechsel verbunden. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Wohnungssuche.

 

Wohnheime des Studierendenwerks Paderborn:

Für Student*innen mit Kind(ern) besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit in einem Wohnheim des Studierendenwerkes zu wohnen. Familiengerecht sind ausschließlich die Wohnungen am Mersinweg 4. Wird dort ein Apartment frei, werden Student*innen mit Kind(ern) bei der Vergabe bevorzugt.

Anträge und weitere Informationen können montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr bei der Wohnheimverwaltung eingeholt werden.

Studierendenwerk Paderborn/Wohnheimverwaltung

Name: Gülhan Özbük
Raum: 0.02
Telefon: 05251/89207-630

Mersinweg 2

Auf der folgenden Seite können Sie das Email-Kontaktformular, sowie auch den Wohnplatzantrag aufrufen. 

 

Weitere Wohnungsangebote:

Wohnungsangebote aus dem Gesamtraum Paderborn werden im Eingangsbereich des Studentenwerks, beim AStA sowie an den Plakatwänden im Mensafoyer ausgehangen. Des Weiteren bietet die lokale Presse wie z. B. die „Neue Westfälische“ (Tel.: 05251/29 99-0) und das „Westfälische Volksblatt“ (05251/89 60) in ihren Wochenendausgaben Wohnungsangebote unter anderem auch im Raum Paderborn.

 

Wohnungsgesellschaft

Wohnungsbaugenossenschaften oder –gesellschaften haben oftmals familienfreundliche Woh­nungen zu sozialverträglichen Mieten (auch Sozialwohnungen) im Angebot.  Folgende Gesellschaft bietet Wohnungen in Paderborn an:

Spar- und Bauverein Paderborn e.G.
Giersmauer 4a
33098 Paderborn
Telefon: 05251/2900-0
Telefax: 05251/2900-60
E-Mail: info(at)spar-und-bauverein(dot)de
Homepage

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:30–13:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 14:30–17:00 Uhr

 

Bei Fragen bezüglich des Mietvertrags etc. besteht die Möglichkeit, die kostenlose Rechtsberatung des AStA aufzusuchen. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.