Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) an der Universität Paderborn

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten werden an der Universität Paderborn wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) beschäftigt.

WHKs können mit einer Arbeitszeit von mind. 10 bis zu max. 19 Wochenstunden in den Fakultäten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten unter der Vorantwortung einer*eines Hochschullehrer*in, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden tätig werden.

Voraussetzung für die Beschäftigung als WHK ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.

Die Aufgaben der WHK ergeben sich aus § 46 Hochschulgesetz (HG) NRW.

Die nähere Ausgestaltung der Beschäftigung erfolgt nach der Maßgabe der hochschulinternen Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn.

Bitte beacht­en Sie:

Anträge zur Beschäftigung als WHK sind mindestens 6 Wochen vor der geplanten Maßnahme vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Eine Tätigkeit als WHK darf erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden. 
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.

Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn

Über­sicht über Ar­beit­ge­ber­kos­ten bzw. Ar­beit­neh­mer­brut­to bei der Be­schäf­ti­gung von WHK

Weitere Informationen

Änderung der persönlichen Verhältnisse

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Erholungsurlaub

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Arbeitsunfähigkeit

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Beendigung

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Mindestlohngesetz

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