Wiederholung der Neuwahlen 2020 in der Gruppe der Studierenden
Der Wahlvorstand hat am 3. Dezember 2020 fristgerecht einen Einspruch gegen die vom 30. November bis 2. Dezember 2020 durchgeführten Wahlen der studentischen Vertreter*innen zum Senat und den Fakultätsräten erhalten.
Das Präsidium wurde vom Wahlvorstand über diese Unregelmäßigkeit informiert und hat in seiner Sitzung am 9. Dezember entschieden, dass die Wahl der studentischen Vertreter*innen zum Senat und den Fakultätsräten wiederholt wird.
Der neue Wahltermin wurde am 16. Dezember vom Präsidium auf den Zeitraum vom
1. bis 3. Februar 2021
festgelegt.
Da es sich um die Wiederholung einer Wahl handelt, wird die Wahl aufgrund der bereits eingereichten Wahlvorschläge durchgeführt (vgl. § 26 (5) der WahlO). Eine erneute Einreichung von Vorschlägen entfällt damit.
Wahlvorschläge für die Wahl zum Senat
Wahlvorschläge für die Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Kulturwissenschaften
Wahlvorschläge für die Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Naturwissenschaften
Wahlvorschläge für die Wahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Wahlvorschläge für die Wahl zum Fakulätsrat der Fakultät für Maschinenbau
Datenschutzerklärung (DSE) zur Neuwahl
Erläuterung zum Ablauf der Briefwahl:
Die Briefwahl kann nur mit den amtlichen Wahlumschlägen durchgeführt werden.
Bei einem Antrag auf Briefwahl erhalten Sie vom Wahlamt sowohl den Stimmzettel für die Wahl zum Senat als auch den Stimmzettel für die Wahl zum Fakultätsrat. Eine separate Beantragung der jeweiligen Unterlagen ist nicht nötig. Ein Antrag für beide Wahlen reicht aus.
Folgende Unterlagen werden an die von Ihnen angegebene Adresse verschickt:
- Anschreiben: Das Anschreiben enthält eine Beschreibung zum Ablauf der Briefwahl. Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens am 03. Februar 2021, 16.30 Uhr) beim Wahlvorstand eingehen. Die Stimmabgabe einer Briefwählerin oder eines Briefwählers in einem Wahllokal ist nur unter Abgabe des Wahlscheins möglich. Ohne diese Unterlage kann keine persönliche Stimmabgabe erfolgen. Aufgrund der aktuellen Situation, sollte nach Möglichkeit eine persönliche Stimmabgabe vermieden werden.
- Wahlschein: Der Wahlschein umfasst die eidesstattliche Versicherung der Briefwählerin / des Briefwählers unter Angabe des Ortes und des Tages, dass der Wahlschein entweder persönlich ausgefüllt worden ist oder sich die Wählerin/der Wähler bei der Ausfüllung der Stimmzettel der Hilfe einer Vertrauensperson bedient hat. Der Wahlschein ist bei der Rücksendung den Unterlagen unbedingt beizufügen, da die Stimmabgabe ohne diesen Schein ungültig ist.
- Stimmzettel: bei der anstehenden Wahl werden zwei unterschiedliche Stimmzettel versendet. Für die Wahl zum Senat ist der Stimmzettel WEISS. Für die Wahl zum Fakultätsrat ist der Stimmzettel GRÜN.
- Rücksendung: Den Unterlagen sind ein freigemachter Wahlbriefumschlag, der die Anschrift der oder des Wahlberechtigten trägt und ein weißer Umschlag für die Stimmzettel beigefügt. Die ausgefüllten Stimmzettel sind in den weißen Umschlag zu legen. Dieser ist zu verschließen. Er wird anschließend mit dem Wahlschein in den freigemachten Wahlbriefumschlag gelegt. Dieser wird ebenfalls verschlossen und abgeschickt. Sofern der Brief mit der Post verschickt wird, ist darauf zu achten, ihn frühzeitig einzusenden, sodass er bis 16.30 Uhr am 03. Februar 2021 vom Wahlausschuss bei der Poststelle der Universität Paderborn entgegengenommen werden kann. Sollten Unsicherheiten bestehen, kann der Brief sicherheitshalber bis 16.30 Uhr am 03. Februar 2021 im Wahllokal persönlich abgegeben werden. Briefe, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht bewertet werden und sind somit ungültig.
Ergänzungswahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn, Wahlbezirk 2, Informatik
Gruppe der Hochschullehrer*innen
Wahltermin:
8. bis 10. Februar 2021
Die Wahl findet als Briefwahl statt.
Ergänzungswahl zum Senat der Universität Paderborn
Wahlbezirk II Fakultät für Wirtschaftwissenschaften, Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Ergänzungswahl zum Fakultätsrat der Fakultät WW
Gruppe der Hochschullehrer*innen
Wahlordnungen
Wahlordnung für die Wahl zum Senat
Wahlordnung für die Wahl zum Fakultätsrat der
Fakultät für Kulturwissenschaften
Änderung der Wahlordnung KW v. 17.05.17
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
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Anja Ebner
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