Wahlen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu zentralen Gremienwahlen der Universität Paderborn, aktuelle Wahlbekanntmachungen, Vordrucke und Formulare für laufende Wahlen, die einschlägigen rechtlichen Grundlagen (Ordnungen) sowie Informationen zum Online-Wahlsystem.
Informationen zu der DFG Fachkollegienwahl 2027 finden Sie hier.
Aktuelle studentische Wahlen 2026
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Onlinewahlen wählen in diesem Jahr die Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Senat sowie für die Fakultätsräte der fünf Fakultäten. Zeitgleich werden auch die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) sowie zu den direkt zu wählenden Organen der Fachschaften durchgeführt.
Wahlbekanntmachung
- folgt -
Zeitlicher Ablauf
Wahlbekanntmachung & Veröffentlichung Wählerverzeichnis
20. April 2026
Wahlvorschläge Einreichung
20. April - 7. Mai 2026, 12:00 Uhr
Wahlvorschläge Veröffentlichung
12. Mai 2026
Wahlzeitraum
17. Juni - 24. Juni 2026, 12:00 Uhr
Wahlergebnis Feststellung (öffentlich)
24. Juni 2026, 13:00 - 14:00 Uhr
Wahlergebnis Veröffentlichung
25. Juni 2026
FAQ zu den universitären Wahlen
Bei den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten der fünf Fakultäten wählen die Gruppen der:
- Hochschullehrer*innen
- Akademischen Mitarbeiter*innen
- Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
- Studierenden
Die Wahlen finden in der Gruppe der Studierenden jährlich und in den anderen drei Mitgliedergruppen alle zwei Jahre statt. Für die Wahl gelten die Wahlordnungen der Universität Paderborn in der Fassung vom 25. Mai 2022. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des Senats finden Sie hier.
Wahlberechtigt sind das in § 9 Abs. 1 Hochschulgesetz (HG) genannte hauptberuflich tätige Hochschulpersonal (mit Ausnahme des Präsidenten und der Vizepräsidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung), die eingeschriebenen Doktorand*innen und die eingeschriebenen Studierenden. Mitglieder der Hochschule, die zwecks einer Tätigkeit an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung von der Hochschule beurlaubt sind, können weiterhin an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Die Berechtigung hierfür erteilt das Präsidium im Einzelfall. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer am achtunddreißigsten Werktag vor dem ersten Abstimmungstag stimmberechtigtes Mitglied der Universität Paderborn ist und in das Verzeichnis der Stimmberechtigten gemäß § 8 aufgenommen wurde.
Um eine Authentifizierung zur Berechtigung der Stimmabgabe nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung zu gewährleisten, muss die technische Voraussetzung gegeben sein, dass jede*r Wahlberechtigte über einen (ZIM)Uni-Account verfügt. Zur Durchführung der elektronischen Wahlen ist von jeder wahlberechtigten Person sicherzustellen, dass ein (ZIM)Uni-Account eingerichtet ist und E-Mails an die Adresse des (ZIM)Uni-Accounts gelesen werden. Sofern Ihnen Ihr (ZIM)Uni-Account nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an zim@uni-paderborn.de.
Benötigt wird lediglich ein elektronisches Endgerät (PC, Notebook, Smartphone, Tablet) mit Internetzugang. Eine spezielle Software wird dabei nicht benötigt.
Sollten Sie keinen Zugang zum Internet oder kein elektronisches Endgerät haben, steht Ihnen im Wahlzeitraum (siehe Wahlbekanntmachung) in Raum B3.345 eine digitale Wahlurne für die Stimmabgabe zur Verfügung.
Nein, es werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Das Wahlverzeichnis, welches personenbezogene Daten enthält, befindet sich auf den Servern der Universität Paderborn. Weitergegeben wird dieses ausschließlich in verschlüsselter Form.
Wenn Sie im ZIM-Serviceportal auf den Zugang zum Wahlsystem geklickt haben, folgen Sie den weiteren Anweisungen. Sie gelangen dann in das Wahlportal unseres Dienstleisters Polyas. Dort finden Sie eine Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe.
Nachdem Sie Ihre Stimmen abgegeben haben, drücken Sie den Button „Stimmabgabe prüfen“. An jedem Ihrer Stimmzettel ist nun ein Hinweis zu finden, falls Ihre Auswahl von den Wahlregeln abweicht. Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Auswahl zu korrigieren, die Stimmabgabe abzubrechen oder Ihre Stimme verbindlich abzugeben. Sobald die Stimmen verbindlich abgegeben sind, ist eine Korrektur nicht mehr möglich.


