Forschungs- und Wissenschaftscompliance an der UPB

Wissenschaft basiert auf Integrität, Transparenz und Verantwortung. Damit Forschung und Lehre in höchster Qualität betrieben werden können, bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass wissenschaftliches Arbeiten nicht nur exzellent, sondern auch rechtmäßig, ethisch einwandfrei und verantwortungsvoll gegenüber Ressourcen, Daten und Menschen erfolgt. Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen: 

Stän­di­ge Kom­mis­si­on zur Si­che­rung gu­ter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis

Die Kommission hat den Auftrag, an der Weiterentwicklung von Standards und der Erstellung von Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis mitzuwirken, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufzuklären und das entsprechende Verfahren durchzuführen.

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Om­buds­per­son

Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis steht Ihnen die Ombudsperson der Universität Paderborn zur Verfügung. Sie unterstützt bei der Bewertung von Sachverhalten, kann moderierend unterstützen oder bei Bedarf auch weitere Verfahrensschritte initiieren.

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Ethik­kom­mis­si­on

Die Ethikkommission prüft und bewertet auf Antrag Forschungsvorhaben von Wissenschaftler*innen und Studierenden der Universität Paderborn nach ethischen Kriterien hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde, der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen, die in Forschungsvorhaben einbezogen werden, sowie in sicherheitsrelevanten Fällen.

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Na­go­ya-Pro­to­koll

Das "Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ ist ein völkerrechtliches Übereinkommen. Informieren Sie sich, ob sich Ihre Forschungsaktivität im Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls bewegt.

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