Die Flexirente

Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) beschlossen. Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen.

Unter anderem dürfen Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wirkt sich ein Weiterarbeiten rentensteigernd aus.

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente erreichen Versicherte je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und 67. Geburtstag.

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Nach den tarifvertraglichen Regelungen des TV-L endet das Arbeitsverhältnis eines/r Beschäftigten bei der Universität Paderborn ohne Kündigung (= automatisch) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.

Gem. § 41 Satz 3 SGB VI können die Arbeitsvertragsparteien diesen „automatischen“ Zeitpunkt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses allerdings einvernehmlich hinausschieben und das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortführen – ggf. auch mehrfach. Ein neuer Arbeitsvertrag ist dazu nicht notwendig. In der Beschäftigung erreichte Besitzstände bleiben unverändert erhalten.

Voraussetzung ist allerdings eine „einvernehmliche“ Regelung, d.h. auch der Einsatzbereich muss mit einer Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters über den Termin hinaus einverstanden sein.

Was muss ich beachten, wenn ich länger arbeiten will?

Falls Sie also überlegen, die Möglichkeiten der sog. „Flexirente“ in Anspruch zu nehmen und noch länger arbeiten wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.   Informieren Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung sowie der VBL über Ihre Rentenansprüche und lassen Sie sich unbedingt gründlich persönlich beraten. Erste Informationen finden Sie z.B. auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung oder der VBL.

Eine persönliche Beratung gibt es z.B. in Paderborn bei der:
Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung,
Kamp 31 in Paderborn
Telefon: 05251 / 1068-0;
Terminvereinbarung: 0521 / 5254-0

Die Kontaktdaten für die VBL finden Sie

hier.

2.   Sicher ist auch ein Gang zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens sinnvoll, um abzuklären, mit welchen Steuerabzügen Sie im Rentenfall zu rechnen haben und ob ein späterer Rentenbeginn ggf. steuerlich ungünstiger ist.

3.   Da eine Weiterbeschäftigung nur einvernehmlich erfolgen kann, besprechen Sie bitte vorab mit Ihren Vorgesetzten, inwieweit und ggf. wie lange eine Weiterbeschäftigung gebilligt und begrüßt wird. Der Bereich selbst muss ebenfalls klären, wie die Maßnahme zu finanzieren ist.

4.   Wenn dies alles einvernehmlich geklärt ist, stellen Sie einen kurzen formlosen Antrag und leiten Sie diesen über den Dienstweg dem Personaldezernat zu. Bei der Formulierung sind wir Ihnen vorab gerne behilflich.

Bitte beachten Sie, dass das Herausschieben des Ausscheide-Zeitpunktes zwingend während des noch laufenden Beschäftigungsverhältnisses stattfinden muss. Um diese Vorgabe einhalten zu können, benötigen wir Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor der regulären Altersgrenze.