Informationen für Rufinhaber*innen einer Juniorprofessur (W1) mit /ohne Tenure Track
Auf dieser Seite finden Rufinhaber*innen einer Juniorprofessur (W1) mit oder ohne Tenure Track Informationen zum weiteren Ablauf nach der Ruferteilung an der Universität Paderborn.
Nach der Ruferteilung
Nach Erteilung des Rufes erklären Sie bitte gegenüber der*dem Präsident*in der Universität Paderborn, ob grundsätzlich Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.
Abstimmungsgespräch in der Fakultät
Nach Erklärung der grundsätzlichen Bereitschaft zur Annahme des Rufes findet ein Abstimmungsgespräch innerhalb der zuständigen Fakultät statt.
In diesem Gespräch werden in wertschätzender Atmosphäre insbesondere:
- die sachliche Ausstattung der Juniorprofessur sowie
- der Zeitpunkt der Übernahme der Professur
besprochen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die*den Dekan*in der Fakultät.
Im Anschluss an das Abstimmungsgespräch wird innerhalb der vorgegebenen Frist um eine verbindliche Annahme oder Ablehnung des Rufes gebeten.
Nach der Rufannahme
Nach Annahme des Rufes ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erklärt (bei Juniorprofessuren mit Tenure Track).
Anschließend ist die vierwöchige Frist im Hinblick auf eine mögliche Konkurrentenklage abzuwarten.
Nach Ablauf dieser Frist und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Einstellung:
- bei einer Verbeamtung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde,
- bei einem privatrechtlichen Dienstverhältnis durch Abschluss des Dienstvertrages.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens vier Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem weiteren Ablauf nach der Ruferteilung steht Ihnen das Berufungsmanagement gern zur Verfügung.
Dunja Denecke
Personalangelegenheiten der Professor*innen, Beamt*innen, wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten und der wissenschaftlichen Hilfskräfte (SG 4.2)
Warburger Str. 100
33098 Paderborn