In­for­ma­ti­o­nen für Ru­f­in­ha­ber*in­nen ei­ner Uni­ver­si­täts­pro­fes­sur (W2/W3)

Auf dieser Seite finden Rufinhaber*innen einer Universitätsprofessur (W2/W3) Informationen zum weiteren Ablauf nach der Ruferteilung an der Universität Paderborn.

Nach der Ruferteilung

Nach Erteilung des Rufes erklären Sie bitte gegenüber der*dem Präsident*in  der Universität Paderborn, ob grundsätzlich Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.

 

Die Berufungsverhandlung

Vorbereitung in der Fakultät
Die Berufungsverhandlungen werden zunächst in der zuständigen Fakultät aufgenommen. In einem vorbereitenden Gespräch werden insbesondere die sachliche und personelle Ausstattung sowie die vorhandenen und perspektivischen Arbeitsmöglichkeiten (z. B. Räume, Einrichtungen) erörtert.

Darüber hinaus wird der finanzielle Rahmen für Mittel bzw. Zuschüsse besprochen, u. a.:

  • wissenschaftliche Reisen
  • Exkursionen
  • Einladung von Gastprofessor*innen
  • Vorträge und Kolloquien
  • Einstellung zusätzlichen Personals
  • Beschaffung besonderer Apparate und Geräte
  • Veröffentlichungen

Fragen zur Literaturversorgung werden separat mit der Universitätsbibliothek abgestimmt.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die*den Dekan*in der Fakultät.

 

Berufungsverhandlung mit dem Präsidium

Die Berufungsverhandlung mit dem Präsidium findet in wertschätzender Atmosphäre statt. Besprochen werden insbesondere:

  • die sachliche und personelle Ausstattung der Professur
  • die Höhe des Gehalts (Besoldung/Vergütung)
  • der Zeitpunkt der Übernahme der Professur

Grundlage der Gehaltsverhandlungen sind:

  • ein Konzeptpapier,
  • Unterlagen zu bisherigen Bezügen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Dienstverträge, frühere Berufungsvereinbarungen),
  • sowie Ihre persönlichen Gehaltsvorstellungen.

Diese Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor dem Verhandlungstermin beim Berufungsmanagement einzureichen.

In der Regel nehmen an der Berufungsverhandlung teil:

  • die*der Rufinhaber*in,
  • die*der Präsident*in,
  • die*der Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung,
  • die*der Dekan*in der Fakultät,
  • das Dezernat 1 (Finanzen).

Die Gehaltsverhandlung erfolgt in einem kleineren Kreis.
Der Termin wird durch die Fakultät koordiniert und Ihnen mitgeteilt.

 

Das Berufungsangebot

Die Ergebnisse der Verhandlungen zur Ausstattung und zur Vergütung werden Ihnen jeweils in einem separaten Schreiben als Berufungsangebot übermittelt.

Nach Zugang der Angebote wird um eine Entscheidung für oder gegen die Annahme des Rufes innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel ca. vier Wochen) gebeten.

 

Nach der Rufannahme

Mit der Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erklären Sie die rechtsverbindliche Annahme des Rufes.
Anschließend ist die vierwöchige Frist im Hinblick auf eine mögliche Konkurrentenklage abzuwarten.

Nach Ablauf dieser Frist und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Einstellung:

  • bei einer Verbeamtung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde,
  • bei einem privatrechtlichen Dienstverhältnis durch Abschluss des Dienstvertrages.

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens vier Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.

Für Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit der Vor­be­rei­tung der Be­ru­fungs­ver­hand­lung steht Ih­nen das Be­ru­fungs­ma­nag­ment gern zur Ver­fü­gung.

Dunja Denecke

Personalangelegenheiten der Professor*innen, Beamt*innen, wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten und der wissenschaftlichen Hilfskräfte (SG 4.2)

Raum B1.211
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn