Informationen für Rufinhaber*innen einer Universitätsprofessur (W2/W3)
Auf dieser Seite finden Rufinhaber*innen einer Universitätsprofessur (W2/W3) Informationen zum weiteren Ablauf nach der Ruferteilung an der Universität Paderborn.
Nach der Ruferteilung
Nach Erteilung des Rufes erklären Sie bitte gegenüber der*dem Präsident*in der Universität Paderborn, ob grundsätzlich Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.
Die Berufungsverhandlung
Vorbereitung in der Fakultät
Die Berufungsverhandlungen werden zunächst in der zuständigen Fakultät aufgenommen. In einem vorbereitenden Gespräch werden insbesondere die sachliche und personelle Ausstattung sowie die vorhandenen und perspektivischen Arbeitsmöglichkeiten (z. B. Räume, Einrichtungen) erörtert.
Darüber hinaus wird der finanzielle Rahmen für Mittel bzw. Zuschüsse besprochen, u. a.:
- wissenschaftliche Reisen
- Exkursionen
- Einladung von Gastprofessor*innen
- Vorträge und Kolloquien
- Einstellung zusätzlichen Personals
- Beschaffung besonderer Apparate und Geräte
- Veröffentlichungen
Fragen zur Literaturversorgung werden separat mit der Universitätsbibliothek abgestimmt.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die*den Dekan*in der Fakultät.
Berufungsverhandlung mit dem Präsidium
Die Berufungsverhandlung mit dem Präsidium findet in wertschätzender Atmosphäre statt. Besprochen werden insbesondere:
- die sachliche und personelle Ausstattung der Professur
- die Höhe des Gehalts (Besoldung/Vergütung)
- der Zeitpunkt der Übernahme der Professur
Grundlage der Gehaltsverhandlungen sind:
- ein Konzeptpapier,
- Unterlagen zu bisherigen Bezügen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Dienstverträge, frühere Berufungsvereinbarungen),
- sowie Ihre persönlichen Gehaltsvorstellungen.
Diese Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor dem Verhandlungstermin beim Berufungsmanagement einzureichen.
In der Regel nehmen an der Berufungsverhandlung teil:
- die*der Rufinhaber*in,
- die*der Präsident*in,
- die*der Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung,
- die*der Dekan*in der Fakultät,
- das Dezernat 1 (Finanzen).
Die Gehaltsverhandlung erfolgt in einem kleineren Kreis.
Der Termin wird durch die Fakultät koordiniert und Ihnen mitgeteilt.
Das Berufungsangebot
Die Ergebnisse der Verhandlungen zur Ausstattung und zur Vergütung werden Ihnen jeweils in einem separaten Schreiben als Berufungsangebot übermittelt.
Nach Zugang der Angebote wird um eine Entscheidung für oder gegen die Annahme des Rufes innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel ca. vier Wochen) gebeten.
Nach der Rufannahme
Mit der Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erklären Sie die rechtsverbindliche Annahme des Rufes.
Anschließend ist die vierwöchige Frist im Hinblick auf eine mögliche Konkurrentenklage abzuwarten.
Nach Ablauf dieser Frist und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Einstellung:
- bei einer Verbeamtung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde,
- bei einem privatrechtlichen Dienstverhältnis durch Abschluss des Dienstvertrages.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens vier Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Berufungsverhandlung steht Ihnen das Berufungsmanagment gern zur Verfügung.
Dunja Denecke
Personalangelegenheiten der Professor*innen, Beamt*innen, wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten und der wissenschaftlichen Hilfskräfte (SG 4.2)
Warburger Str. 100
33098 Paderborn