Informationen für Bewerber*innen

Die für das verbeamtete Personal zu besetzenden Stellen werden grundsätzlich ausgeschrieben. Die Stellenausschreibungen finden Sie hier.

Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverhältnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.

Ein entsprechender Antrag auf Einstellung im Beamtenverhältnis ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Einstellungsanträge des einzustellenden Bereiches mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.

Bitte beachten Sie ggf. auch die Hinweise über das deutsche Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.

Die im Zusammenhang mit der Einstellung erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin und zur Stufenfestsetzung erfolgen ausschließlich durch das Personaldezernat.