FAQ EIM

Ich brauche eine vorläufige Abschlussbescheinigung. Wie und wo erhalte ich diese?

Eine vorläufige Abschlussbescheinigung kann das ZPS erstellen, sobald alle Leistungen abgelegt und bewertet (bei Abschlussarbeiten auch mit einer 4,0-Bescheinigung) sind. Einen Vordruck, den die Prüfenden (immer Erstgutachter*in und Zweitgutachter*in) der Abschlussarbeit ausfüllen und unterschreiben können, finden Sie hier auf dieser Seite.

 

 

Ich muss die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit verlängern, was muss ich jetzt machen?

Eine Verlängerung der Bearbeitunszeit einer Abschlussarbeit ist aus zwei Gründen möglich:

► Auf begründeten Antrag bei Problemen, die im Thema liegen. Hier ist die maximale Verlängerungszeit in der Prüfungsordnung begrenzt. Sie müssen das Formular von Ihrer*Ihrem Erstgutachter*in unterschreiben lassen und dann im ZPS bei Ihrer Sachbearbeitung einreichen. [Ggf. wird der Antrag dann noch an den Prüfungsausschuss weitergeleitet und dort entschieden]

► Erkrankung während der Bearbeitungszeit. Hier muss die Verhinderung unverzüglich durch ärtzliches Attest glaubhaft gemacht werden. Die maximale Verlängerungszeit ist auch hier in der Prüfungsordnung begrenzt. Nutzen Sie bitte auch hier das Formular und Vorgehen, welches auch für den Prüfungsrücktritt bei Prüfungsunfähigkeit gilt.

 

 

Kann ich mehr Module anmelden als ich benötige?

Sie können nur so viele Module in jeder „module group“ anmelden, wie es gefordert ist. Wenn Sie mehr die benötigten Module anmelden möchten, müssen Sie Herrn Bober während der Anmeldephase kontaktieren und mitteilen, welches Modul Sie als Zusatzleistung erbringen möchten. Zusatzleistungen werden auf dem Transcript of Records ausgewiesen (es sei denn, die Nichtaufführung wird beantragt), gehen aber nicht mit in die Bewertung der Gesamtnote mit ein. Zusatzleistungen sind auf maximal 24 Credits begrenzt!

NEU: Eine bestandene Prüfung im Wahlpflicht- oder Wahlbereich, die als Zusatzleistung verbucht ist, kann auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten gegen eine be-standene oder eine noch nicht oder endgültig nicht bestandene Prüfung ausgetauscht werden (Kompensation). Möglich ist eine Kompensation zwischen Modulen, die für dieselbe Modulgruppe zugelassen sind.

 

 

Wie melde ich Prüfungen an?

Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in PAUL im Bereich "Studium" während der Prüfungsanmeldephase. Über die Schaltfläche "Prüfungsverwaltung" gelangen Sie in der linken Menüleiste in den Bereich "Prüfungsanmeldung".

Prüfungsanmeldung 3. Versuch:

Wenn Sie bereits zwei Mal eine Klausur nicht bestanden haben und den dritten (mündlichen) Versuch wahrnehmen möchten, melden Sie diesen bitte nicht über PAUL an. Bitte schreiben Sie eine Mail an die für ESE zuständige Sachbearbeitung.

 

 

Auf der Suche nach einem Thema für die Bachelor- oder Masterarbeit?

Ich möchte einen Freiversuch gemäß Bachelor-POen Mathematik und Technomathematik "v3" anmelden. Wie geht das?

Die Anmeldung muss aktuell schriftlich mittels Formular (welches Sie hier finden: "[Mathematik] Antrag auf Anmeldung eines Freiversuchs") beantragt werden. Die Anmeldung ist nur in den entsprechenden Prüfungsanmeldephasen möglich! Es ist keine weitere Prüfungsanmeldung in dem jeweiligen Modul notwendig.