Ab­ga­bemög­lich­kei­ten Ab­schluss­a­r­bei­ten

letzte Änderung: 13.10.2025

Allgemeines

Abschlussarbeiten können gedruckt oder elektronisch nach den Vorgaben der geltenden Regelungen abgegeben werden. Sie können immer rund um die Uhr abgegeben werden, am letzten Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr. Denke Sie bitte unbedingt daran, die unterschriebene Selbstständigkeitserklärung mit in die Arbeit einzufügen!

 

Abgabe elektronische Version

Abgabe gebundene Abschlussarbeit

  • Abgabe per Post. Der Poststempel ist für das Abgabedatum maßgeblich.
  • Es gelten hierfür die Regelungen der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung.
  • Auch eine Abgabe im Prüfungsmanagement ist möglich, dann allerdings lediglich während der Sprechzeiten. Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Prüfungsmanagements, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte (in einem an das Prüfungsmanagement adressierten Umschlag).

 

Wichtiger Hinweis

Weiterhin gelten natürlich die sonstigen Angaben und Regelungen im jeweiligen Zulassungsantrag und -schreiben zur Abschlussarbeit und der entsprechenden Prüfungsordnungen. Wurde die Arbeit regelkonform eingereicht, bestätigt dies das PM – frühestens am Tag nach dem Einreichen – bei der Abschlussarbeit durch Eintrag des Abgabedatums in PAUL unter "Meine Prüfungen" (= "Eingereicht am:" + Datum des Einreichens). Eine darüber hinausgehende Bestätigung erfolgt nicht. Sind Mängel vorhanden, werden Sie direkt vom PM kontaktiert.

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit und ggf. Erbringung weiterer Abschlussleistungen muss ein gültiger Einschreibestatus im entsprechenden Studiengang vorliegen ("immatrikuliert" oder "beurlaubt mit Prüfungsberechtigung")!

 

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