Nach den überwiegend positiven Erfahrungen während der Corona-Semester wird die Prüfungsabmeldefrist ohne triftigen Grund auf 2 Tage vor dem Prüfungstermin geändert.
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Mo, 22.04. (0:00 Uhr) bis Mi, 22.05.2024 (23:59 Uhr) (Fak. KW / ZfS bis Mi, 26.06.2024 (23:59 Uhr))
An der Universität Paderborn findet die Prüfungsanmeldung im Zeitraum vom 22.04. (0:00 Uhr) bis 22.05.2024 (23:59 Uhr) online in PAUL statt.
Die Prüfungsanmeldung in der Fakultät KW endet am 26.06.2024.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (M.184.**** und M.IBS.****) mit der Modulanmeldung…
Mo, 26.02. (0:00 Uhr) bis Fr, 08.03.2024 (23:59 Uhr)
In einigen Bereichen der Universität gibt es im Sommersemester eine weitere Prüfungsanmeldephase für den zweiten Prüfungsabschnitt (Lehreinheiten in der Physik, Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, gff. auch Sport und Hauswirtschaft). Die Prüfungsanmeldung für den o.g. zweiten Prüfungsabschnitt ist online in PAUL vom 26. Februar (0:00 Uhr) bis 08. März 2024 (23:59 Uhr)…
Mo, 23.10. (0:00 Uhr) bis Do, 23.11.2023 (23:59 Uhr) (Fak. KW / ZfS bis 10.01.2024)
An der Universität Paderborn findet die Prüfungsanmeldung im Zeitraum vom 23.10. (0:00 Uhr) bis 23.11.2023 (23:59 Uhr) online in PAUL statt.
Die Prüfungsanmeldung in der Fakultät KW endet am 10.01.2024.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (M.184.**** und M.IBS.****) mit der Modulanmeldung automatisch eine…
Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen.
Nach der…
Das Auslaufen der Corona-Regelungen hat auch Einfluss auf Fristen für die Prüfungsabmeldung.
Für die Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen (o.ä.) gilt wieder die Regelung aus Ihrer Prüfungsordnung und eine Abmeldung ohne triftigen Grund muss bis eine Woche vor dem Termin erfolgen.