Neu­ig­kei­ten in der Prü­fungs­ver­wal­tung

Die elektronische Abgabe hat sich etabliert und die Mehrheit der Studierenden gibt die Abschlussarbeit mittlerweile elektronisch ab. [...]

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21.04. (0:00 Uhr) bis 21.05.2025 (23:59 Uhr)(Fak. KW / ZfS bis 26.06.2024) Die Anmeldung zu Prüfungen der Fakultät für Kulturwissenschaften endet am 26.06.2025. Bitte beachten Sie, dass bei allen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (M.184.**** und M.IBS.****) mit der Modulanmeldung automatisch eine Prüfungsanmeldung erfolgt (implizite Prüfungsanmeldung).  26.06.2025 Ende der Prüfungsanmeldung für Sommersemester-Prüfungen der Fa…

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In einigen Bereichen der Universität gibt es eine weitere Prüfungsanmeldephase für den zweiten Prüfungsabschnitt (Lehreinheiten in der Physik, Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, gff. auch Sport und Hauswirtschaft). Die Prüfungsanmeldung für den o.g. zweiten Prüfungsabschnitt ist online in PAUL vorzunehmen.

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Mo, 21.10. (0:00 Uhr) bis Do, 21.11.2024 (23:59 Uhr) (Fak. KW / ZfS bis Mi, 08.01.2025 (23:59 Uhr)) An der Universität Paderborn findet die Prüfungsanmeldung im Zeitraum vom 21.10. (0:00 Uhr) bis 21.11.2024 (23:59 Uhr) online in PAUL statt. Die Prüfungsanmeldung in der Fakultät KW endet am 08.01.2025. Bitte beachten Sie, dass bei allen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (M.184.**** und M.IBS.****) mit der Modulanmeldung…

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Nach den überwiegend positiven Erfahrungen während der Corona-Semester wird die Prüfungsabmeldefrist ohne triftigen Grund auf 2 Tage vor dem Prüfungstermin geändert. [...]

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Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen. Nach der…

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Das Auslaufen der Corona-Regelungen hat auch Einfluss auf Fristen für die Prüfungsabmeldung. Für die  Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen (o.ä.) gilt wieder die Regelung aus Ihrer Prüfungsordnung und eine Abmeldung ohne triftigen Grund muss bis eine Woche vor dem Termin erfolgen. 

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Durch das Auslaufen der Corona-Regelungen gelten wieder die vorherigen in den Prüfungsordnungen veröffentlichten Regelungen zu den Versuchen.

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